Was ist eine Abfindung? Was muss der Arbeitnehmer tun, um sie zu bekommen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Abfindung: Was ist das genau? Warum ist das für Arbeitnehmer oft leicht verdientes Geld? Was muss man tun, um eine möglichst hohe Abfindung vom Arbeitgeber zu bekommen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die Ausgangslage, die eine Abfindung regelmäßig erst möglich macht, ist der gesetzlich verankerte Kündigungsschutz, geregelt durch das Kündigungsschutzgesetz.

Arbeitnehmer sind demnach vor einer Kündigung geschützt, falls sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der regelmäßig mehr als 10 Vollzeit-Arbeitnehmer beschäftigt. Es darf sich also nicht um einen Kleinbetrieb handeln.

Als weitere Voraussetzung muss der Arbeitnehmer länger als sechs Monate dort beschäftigt gewesen sein. Ist beides gegeben, darf dem Arbeitnehmer nur unter den strengen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden.

Dieser Kündigungsschutz stellt für den Arbeitnehmer einen Wert dar, den er sich beim Arbeitgeber oft durch jahrelange Arbeitsleistung hart erarbeitet hat. Er bietet Schutz vor der Arbeitslosigkeit und auch vor gesundheitlichen Gefahren und finanziellen Problemen.

Im Fall einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages geht das dem Arbeitnehmer verloren; es kann lange dauern, bis man einen annähernd guten Kündigungsschutz bei einem neuen Arbeitgeber aufgebaut hat.

Mit der Abfindung kauft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Kündigungsschutz ab: Es ist die Gegenleistung dafür, dass der Arbeitnehmer einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zustimmt, bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einem Abfindungsvergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Die Abfindung ist ausdrücklich kein Almosen und auch kein Zugeständnis des Arbeitgebers. In den allermeisten Fällen spart sich der Arbeitgeber mit einem Abfindungsvergleich hohe Folgekosten, die ihm beispielsweise entstehen würden, falls er den Arbeitnehmer nach verlorenem Kündigungsschutzprozess wieder einstellen und ihm damit gegebenenfalls viele Monate Lohn und Gehalt nachzahlen müsste.

Was muss man als Arbeitnehmer tun, um eine hohe Abfindung zu erhalten?

1. Abfindung als Verhandlungssache einem Experten überlassen

Anders als in manchen anderen Rechtsordnungen, werden Abfindungen in der Bundesrepublik zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt. Es gibt grundsätzlich keinen Berechnungsschlüssel, der eine Abfindungshöhe zwingend vorschreiben würde!

Deshalb ist es für Arbeitnehmer, die mit erfahrenen Personalern und Führungskräften über die Höhe der Abfindung verhandeln wollen, beinahe unerlässlich, sich ihrerseits von einem erfahrenen Spezialisten vertreten zu lassen.

Arbeitnehmertipp: Lassen Sie sich von einem auf Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung in diesen Bereichen vertreten.

2. Im Fall einer Kündigung rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen

Nach der Kündigung muss man innerhalb der gesetzlichen Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um überhaupt in eine Verhandlungssituation mit dem Arbeitgeber zu geraten.

Falls man die Klage nämlich nicht einreicht, hat man keine Möglichkeit mehr, die Kündigung rückgängig zu machen. Man verliert dann seinen Job und seinen Kündigungsschutz, auch wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung Rechte des Arbeitnehmers verletzt hat und ein Arbeitsgericht die Kündigung im Fall einer Klage für unwirksam erklärt hätte.

Nach Ablauf der Dreiwochenfrist ist die Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht mehr zulässig, der Arbeitgeber kann dann die Zahlung einer Abfindung ohne Konsequenzen verweigern.

Falls der Arbeitnehmer aber rechtzeitig klagt, und vor Gericht nachvollziehbar darlegt, warum die Kündigung unwirksam ist, hat der Arbeitgeber das Risiko, dass er seinen gekündigten Arbeitnehmer wieder einstellen muss – mit allen dazu gehörigen Folgekosten.

Grundsätzlich gilt dabei: Je höher das Risiko für den Arbeitgeber, desto mehr Geld wird er bereit sein, als Abfindung an seinen Arbeitnehmer zu zahlen.

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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