Was ist eine gefährliche Körperverletzung und welche Strafe droht?

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Sie haben ein Schreiben von der Polizei erhalten, in welchem Ihnen vorgeworfen wird, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Was ist eigentlich eine gefährliche Körperverletzung und welche Strafe droht?

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist eine sogenannte Qualifikation der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB). Die Art und Weise einer Körperverletzung wird aus Sicht des Gesetzgebers als „gefährlich" eingestuft.

Ob ein Tatmittel oder eine bestimmte Begehungsweise in den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung fällt, ist manchmal nicht leicht zu bestimmen. Einige Beispiele sollen die im Gesetz beschriebenen Fallgruppen  veranschaulichen.

1) Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen

Nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gefährlichen Stoffen begangen wird.

Als Gift werden Stoffe bezeichnet, die durch ihre chemisch oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit des Menschen im konkreten Fall erheblich schädigen.

Das sind klassische Gifte (Arsen, Zyankali), aber auch Pfefferspray, Salzsäure, Alkohol, starke Schlafmittel und unter Umständen Überdosen von Stoffen des täglichen Bedarfs (Kochsalz, Zucker). Andere gesundheitsschädliche Stoffe wirken mechanisch oder thermisch, wie beispielsweise Glasscherben, Feuerzeuge, heißer Kaffee oder Viren (HIV).  

2) Waffe oder gefährliches Werkzeug

Nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges erfolgt.

Als Waffe wird ein Gegenstand bezeichnet, der dazu bestimmt ist, einem Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen, indem er auf den Körper einwirkt. Darunter fallen alle bekannten Waffen wie Pistolen, Gewehre, Messer, Schwerter oder Granaten.

Gefährliche Werkzeuge sind Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Zu diesen Gegenständen zählen Steine, angespitzte Bleistifte, Schraubendreher, Autos oder unter Umständen Biertische. Im Einzelfall kann auch ein Schuh, mit dem getreten wird, ein gefährliches Werkzeug sein (Stiefel, Stahlkappen im Schuh).

Keine gefährlichen Werkzeuge sind hingegen Körperteile wie Arme oder Hände. Auch ein Industrie-Schredder zählt nicht dazu. 

3) hinterlistiger Überfall

Eine gefährliche Körperverletzung liegt ebenfalls vor, wenn die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgt.

Als hinterlistigen Überfall bezeichnet man einen Angriff, der planmäßig unter Verdeckung der wahren Absichten ausgeführt wird, sodass sich der Angegriffene nicht wehren kann. Das heimliche Verabreichen von Betäubungsmitteln kann auch hierzu zählen.

4) mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Eine der häufigsten Form der gefährlichen Körperverletzung ist in § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB aufgeführt. Hiernach begeht jemand eine gefährliche Körperverletzung, wenn die Körperverletzung mit einem anderen gemeinschaftlich erfolgt.

Für eine gemeinschaftliche Begehung der Körperverletzung reicht es aus, dass mindestens zwei Personen am Tatort einvernehmlich zusammenwirken. Dabei ist es nicht erforderlich, dass auch beide die Körperverletzung begehen. Allein durch das gemeinsame Erscheinen mehrerer Personen besteht eine erhöhte Gefahr, die von den Beteiligten ausgeht und die einfache Körperverletzung qualifiziert. Schlägt also jemand zu und der andere feuert ihn dabei an, begeht man unter Umständen eine gemeinschaftliche Körperverletzung und damit eine gefährliche Körperverletzung.

5) lebensgefährdende Behandlung

Letztlich liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung erfolgt.

Das Merkmal der lebensgefährdenden Behandlung ist oft gleichzeitig mit anderen Fallgruppen verwirklicht. Es reicht aus, dass durch die Körperverletzungshandlung eine abstrakte Lebensgefahr hervorgerufen wird. Dabei muss nach objektiven Maßstäben für einen umsichtigen Menschen erkennbar sein, dass von der Körperverletzungshandlung eine Lebensgefahr ausgeht. Beispiele sind das Werfen einer Person aus einem schnell fahrenden Auto, mehrfaches Stechen mit einem Messer in den Brustbereich, häufiges Röntgen, langes Würgen, Anstecken mit dem HI-Virus, Werfen in eiskaltes Wasser, Anfahren mit dem Auto.

Welche Strafe droht bei einer gefährlichen Körperverletzung?

Das Strafgesetzbuch sieht für eine gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen liegt die Strafe zwischen drei Monaten Freiheitsstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe sieht § 224 StGB bei einer gefährlichen Körperverletzung nicht vor.

Aufgrund dieser hohen Strafandrohung sollten Sie sich zeitnah an einen Strafverteidiger wenden.

Dieser Beitrag wurde mitgeteilt von Rechtsanwalt Steffen Dietrich aus Berlin - Kreuzberg. Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht.


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