Was ist zu tun bei einer Abmahnung durch den Arbeitgeber?

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Eine Abmahnung ist das schriftliche Festhalten einer Rüge seitens des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer wegen Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. In der Abmahnung werden der Vorfall genau beschrieben, das Verhalten des Arbeitnehmers kritisiert und die möglichen Konsequenzen im Falle von Wiederholungen aufgezeigt, sogar bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Um eine wirksame Abmahnung auszusprechen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das beanstandete Verhalten muss präzise und konkret beschrieben werden, inklusive der einzelnen Vorfälle mit Datum und Uhrzeit. Pauschale Angaben wie "häufiges Zuspätkommen" sind nicht ausreichend.

  2. Es muss deutlich gemacht werden, wie sich der Arbeitnehmer korrekt hätte verhalten sollen, beispielsweise zu welcher Zeit er zur Arbeit erscheinen sollte.

  3. Der Arbeitgeber muss die Pflichtverletzung eindeutig benennen und den Arbeitnehmer auffordern, solche Verstöße in Zukunft zu unterlassen.

  4. Der Arbeitnehmer muss klar erkennen können, dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, einschließlich der Möglichkeit einer Kündigung.

Abmahnungen können auch mündlich erfolgen, jedoch wird aus Gründen der Beweisbarkeit die schriftliche Form empfohlen. Der Arbeitnehmer sollte nicht vorschnell die Berechtigung der Abmahnung anerkennen, sondern nur den Erhalt bestätigen. Danach ist es ratsam, die Abmahnung sorgfältig zu prüfen und zu überlegen, wie darauf reagiert werden soll. Falls die Abmahnung unrechtmäßig ist, sollten Beweise gesammelt werden, wie Aussagen von Kollegen oder Kunden, E-Mails oder andere Unterlagen. Es ist auch ratsam, Erinnerungen an den Vorfall schriftlich festzuhalten.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist oder formale Fehler aufweist, kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen ihre Aufnahme in seine Personalakte vorgehen. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer. Dennoch sollte der Arbeitnehmer eine Klage gut überlegen, da sie das Arbeitsverhältnis weiter belasten kann. Zeugen im Arbeitsumfeld können unvorhersehbar aussagen und unter Druck stehen, insbesondere wenn sie weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

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Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de

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