Was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn das Mietshaus verkauft wird?

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Der Immobilienmarkt boomt, und immer mehr Mietshäuser wechseln den Besitzer. Diese Situation wirft für viele Mieter die dringende Frage auf: Was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn das Mietshaus verkauft wird?

Der Mietvertrag bleibt bestehen

Die gute Nachricht für Mieter: Ein bestehender Mietvertrag wird durch den Verkauf der Immobilie nicht beeinträchtigt. Dies ist im deutschen Mietrecht klar geregelt. Der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) stellt sicher, dass der neue Eigentümer in die bestehenden Mietverhältnisse eintritt. Alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über. Für den Mieter ändert sich zunächst nichts – die Miete bleibt gleich, ebenso die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen.

Rechte und Pflichten des neuen Eigentümers

Der neue Eigentümer ist verpflichtet, alle Bedingungen des bestehenden Mietvertrages einzuhalten. Dies schließt die Instandhaltungspflichten ebenso ein wie eventuelle Vereinbarungen zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen oder Parkplätzen. Auch der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt.

Kündigungsschutz

Viele Mieter befürchten, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet und das Mietverhältnis kündigt. Hier greift der Kündigungsschutz nach § 573 BGB. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss gut begründet sein. Zudem gilt eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren, wenn der neue Eigentümer die Immobilie nach dem Kauf in Eigentumswohnungen umwandeln und diese einzeln verkaufen möchte (§ 577a BGB). In manchen Städten kann diese Sperrfrist durch eine Verordnung der Landesregierung auf bis zu zehn Jahre verlängert sein.

Mieterhöhung nach dem Verkauf

Eine weitere Sorge vieler Mieter ist die Möglichkeit einer Mieterhöhung nach dem Verkauf der Immobilie. Hier gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften. Der neue Eigentümer kann die Miete nicht willkürlich erhöhen, sondern muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dies schließt die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze ein, die in vielen Städten auf 15 % innerhalb von drei Jahren beschränkt ist.

Fazit

Der Verkauf eines Mietshauses ist für Mieter oft mit Unsicherheiten verbunden. Doch das deutsche Mietrecht bietet umfassenden Schutz. Mietverträge bleiben auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen, und Mieter genießen weiterhin alle vertraglich vereinbarten Rechte. Dennoch ist es ratsam, sich frühzeitig über die neuen Eigentümer und ihre Pläne zu informieren. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen können Sie gerne rechtlichen Rat bei mir einholen, um ihre Rechte zu wahren und eventuelle Missverständnisse zu klären. Nutzen Sie dafür gerne das unten stehende Kontaktformular.

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