Was sind die Unterschiede zwischen Privatgutachten – Schiedsgutachten – gerichtlichem Gutachten?

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1. Privatgutachten

Das Privatgutachten wird in der Regel nur von einer Partei in Auftrag gegeben.

Oftmals werden derartige Privatgutachten, die nur von einer Partei eingeholt werden, von der anderen Partei im Ergebnis nicht anerkannt. Der Streit geht dann also zwischen den Parteien weiter. Kommt es in Folge zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss sehr häufig im Zuge des Gerichtsverfahrens ein weiteres gerichtliches Gutachten eingeholt werden, wodurch nochmals Kosten entstehen. Mit der Erstellung dieses gerichtlich veranlassten Gutachtens wird aber nie der Sachverständige beauftragt, der bereits im außergerichtlichen Bereich für die eine Partei das Privatgutachten errichtet hat.

2. Schiedsgutachten

Im Gegensatz zum Privatgutachten wird der Schiedsgutachter von beiden Parteien gemeinsam beauftragt, ein Schiedsgutachten zu erstellen.

Wird ein Schiedsgutachten in Auftrag gegeben, sollten sich die Parteien schriftlich verpflichten, dass sie das Ergebnis des Schiedsgutachten auch beide für verbindlich erachten. Nur so besteht die Chance, dass der Streit zwischen den Parteien tatsächlich beigelegt werden kann.

3. Gerichtliches Gutachten

Beim gerichtlichen Gutachten wird der Sachverständige durch das Gericht beauftragt, ein Gutachten zu einer bestimmten Streitfrage zu erstellen.

Die Gerichte beauftragen mit der Gutachtenerstellung einen Sachverständigen, der bislang mit dem streitigen Sachverhalt und den Parteien noch nicht befasst war. Der gerichtliche Gutachter kann entweder durch das Gericht selbst ausgewählt werden oder auf Vorschlag der Parteien. Können sich die Parteien jedoch nicht darauf verständigen, welcher Gutachter das gerichtliche Gutachten erstellen soll, wird auf jeden Fall das Gericht den Sachverständigen auswählen.

Sollten Sie Fragen insbesondere zur außergerichtlichen Streitbeilegung haben, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem persönlichen Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall miteinander abstimmen.



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