Wohnsitz beim Kindergeld – Familienkasse gegen Finanzamt

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Rückforderungen von Kindergeld in Fällen mit Auslandsbezug sind derzeit weit verbreitet. Dies liegt daran, dass die Familienkassen erst seit Kurzem ihre Daten mit denen der Einwohnermeldeämter abgleichen. Fällt hierbei auf, dass ein Kindergeldbezieher im Ausland wohnt folgt schnell eine stereotype Behandlung seitens der Familienkassen:

1. Anhörung des Betroffenen

2. Erlass eines Rückforderungsbescheids

3. Ggf. Einschaltung der Inkassostelle (Familienkasse Recklinghausen)

4. Erlass von Zinsbescheiden

5. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens (auch bei vollständiger Rückzahlung durch den Kindergeldempfänger)

Streitig ist oft, ob der Empfänger des Kindergeldes (auch) in Deutschland einen Wohnsitz hatte. Da der Wohnsitzbegriff letztlich der Bewertung zugänglich ist, kann man hier unterschiedlicher Ansicht sein.

In unseren Fällen war es allerdings schon des Öfteren so, dass der Wohnsitzbegriff von den beteiligten Finanzbehörden unterschiedlich ausgelegt wird. Es wird dann vom Wohnsitzfinanzamt behauptet, der Steuerpflichtige habe einen Wohnsitz in Deutschland und sei daher im Inland natürlich unbeschränkt steuerpflichtig mit seinem Welteinkommen. Gleichzeitig verneint die Familienkasse einen Wohnsitz und damit die Kindergeldbezugsberechtigung (nach dem EStG). Wahre Stilblüten treibt diese Situation, wenn die Familienkasse dann darauf hinweist, man könne zum Nachweis der Kindergeldbezugsberechtigung beim Finanzamt beantragen „als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt“ zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Dies wird dann vom Finanzamt abgelehnt, da dieses von unbeschränkt Steuerpflicht ausgeht.

Man kommt sich in dieser Situation ein wenig vor, wie Asterix und Obelix auf der Suche nach „Passierschein A 38“.

Lustig ist dies natürlich für den Mandanten nicht. Es geht immerhin um viel Geld und z. B. um die Frage einer Vorstrafe. Wir können in diesen Fällen nur raten, die Sache bis zum Ende auszustreiten. Gute Argumente lassen sich nahezu in jedem Fall finden. Sprechen Sie uns einfach an. Gerne versuchen wir auch Ihnen zu helfen, sich aus dieser oder anderen misslichen Lagen zu befreien. 


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