Was tun bei schlechten Schulnoten?

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Demnächst bekommen Ihre Kinder wieder die Halbjahreszeugnisse. Nicht alle sind mit ihren Noten zufrieden. Mancher mag sich fragen, ob und – wenn ja – wie gegen eine Benotung vorgegangen werden kann.

Zunächst ist schon problematisch, ob Halbjahreszeugnisse bzw. die darin enthaltenen Benotung einer gerichtlichen Prüfung unterliegen. Dies ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn damit über den weiteren schulischen Werdegang oder den Zugang zu anderen Bildungseinrichtungen entschieden wird, also wenn es um die Versetzung oder das Abschlusszeugnis geht. Je nach Rechtsschutzbedürfnis ist jedoch auch das Vorgehen gegen Halbjahreszeugnisse denkbar.

Das Hauptproblem bei der gerichtlichen Überprüfung von Schulnoten und Prüfungsentscheidungen ganz allgemein besteht jedoch darin, dass dem jeweiligen Prüfer, also hier dem Lehrer, ein sogenannter Beurteilungsspielraum eingeräumt wird. Dies bedeutet, dass die eigentliche pädagogische Einschätzung der Leistung der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist. Dennoch können Bewertungsentscheidungen von Lehrern daraufhin überprüft werden, ob zum Beispiel eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Schülern vorliegt, ob der zulässige Stoff geprüft wurde, ob gegebenenfalls bestimmte Verfahren eingehalten wurden oder ob die Entscheidung sich als willkürlich darstellt, weil sie nicht nachvollziehbar begründet werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass dem Schüler auch ein sogenannter Antwort-Spielraum zusteht, was bedeutet, dass eine Leistung dann nicht als unzureichend bewertet werden darf, wenn diese sich noch im Rahmen möglicher Antworten auf die Prüfungsfrage bewegt.

Insgesamt ist dieses Thema schwierig und bedarf im Einzelfall einer genauen Sachverhaltsaufklärung.

Martin Hage

Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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