Was tun nach einer Kündigung: Job retten oder Abfindung sichern?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Kündigung hinnehmen und nichts tun, sich auf den Arbeitsplatz zurück klagen, oder eine satte Abfindung verhandeln: Diese drei Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer nach einer Kündigung. Für die, die sich gegen die Kündigung wehren wollen, aber beim Ziel unschlüssig sind, hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck folgende Tipps:

Zunächst: Job und Abfindung erreicht man regelmäßig nur mit der Kündigungsschutzklage! Die ist nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens zulässig; wer diese Frist versäumt, vergibt regelmäßig alle seine Chancen auf beides.

In den meisten Fällen ist es das klügste, eine möglichst hohe Abfindung anzuvisieren, und zusätzlich dazu auch eine möglichst lange Freistellung. Dadurch profitiert der Arbeitnehmer regelmäßig am meisten: Er bekommt eine satte Geldsumme, die ihm die zukünftige berufliche Neuorientierung erleichtert. Und der Abfindungsvergleich sichert ihm meist auch ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, und oft auch die Durchsetzung weiterer Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

Dabei sollte man als Arbeitnehmer immer die eigenen Interessen im Blick haben und rein wirtschaftlich vorgehen – und seinem Arbeitgeber nichts „heimzahlen“ wollen. Dem Arbeitnehmer sollte es nur darum gehen, den eigenen Kündigungsschutz so teuer wie möglich zu verkaufen, wie wenn man sein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu Geld machen will.

Für Arbeitnehmer großer Unternehmen kann die Wiedereinstellung mitunter das Beste sein, falls sie nämlich arbeitsmarkt- oder regionalbedingt kaum eine Chance auf einen ähnlich guten Arbeitgeber haben.

Doch auch da bieten Arbeitgeber während einer Kündigungsschutzklage mitunter Beträge an, bei denen man vielleicht besser zugreifen sollte, zumal der Arbeitsmarkt für die meisten Arbeitssuchenden aktuell eher günstig ist.

Arbeitnehmertipp: Gleich, ob Sie den Joberhalt oder die Abfindung als Ziel haben, in beiden Fällen sollten Sie sich früh an einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und die Klage- und Abfindungschancen besprechen, bevor Sie aktiv werden.

Wichtig bei Kündigungen: Rufen Sie den Anwalt am selben Tag an, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten! So gehen Sie erfahrungsgemäß am ehesten sicher, keine der kündigungsrelevanten Fristen zu versäumen, und sich auch die beste Verhandlungsposition zu sichern.

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