Was tun, wenn eBay schreibt: „Ihr Angebot wurde entfernt: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm“?

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Wenn Sie von eBay eine Nachricht erhalten haben, dass Ihr Angebot aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung im Rahmen des VeRi-Programms entfernt wurde, wird dringend empfohlen, schnell einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu konsultieren. Dieser Schritt kann helfen, eine kostenpflichtige Abmahnung vom Markeninhaber zu vermeiden. Das VeRi-Programm ermöglicht Markeninhabern, einfach mutmaßliche Rechtsverstöße auf eBay zu melden. Eine rasche Reaktion und Beauftragung eines Anwalts nach Erhalt der eBay-Nachricht kann zur schnellen Wiedereinstellung des Angebots führen oder, falls tatsächlich eine Verletzung vorliegt, die Abmahnkosten minimieren. Zudem besteht die Möglichkeit, vor Erhalt einer Abmahnung eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bietet bundesweit Unterstützung an.

Haben Sie eine Nachricht von eBay erhalten, dass eines Ihrer Angebote wegen einer angeblichen Verletzung von geistigem Eigentum entfernt wurde (VeRi-Programm)? Dann sollten Sie nun schnell einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. So können Sie verhindern, dass Sie eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten. 

VeRi-Programm von eBay:

eBay bietet das sogenannte "VeRi-Programm" an. "VeRi" ist die Abkürzung für "Verifizierte Rechteinhaber". Dieses Programm soll laut eBay-Webseite dazu dienen, dass Inhaber von Marken einen angeblichen Markenrechtsverstoß auf eBay unkomliziert melden können. Anhand dieser Meldung entfernt eBay das betroffene Angebot sodann. Der Anbieter des vermeintlich markenrechtsverletzenden Angebots erhält über dessen Entfernung eine Nachricht von eBay. Darin heißt es dann:

"Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Geistiges Eigentu und das VeRi-Programm. Nicht genehmigte Kopien und Fälschungen sind illegal und bei eBay unzulässig."

Umgehend Rechtsanwalt beauftragen!

Wenn Sie eine solche Nachricht von eBay erhalten haben, raten wir Ihnen umgehend eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Diese sollte für Sie überprüfen, ob Ihr Angebot tatsächlich eine Markenrechtsverletzung beinhaltete. Möglicherweise haben Sie ein Produkt verkauft, das mit dem Logo eines Fußballclubs, dem Markenzeichen eines Unternehmens oder anderen geschützten geistigen Inhalten versehen war. Darin kann der Markeninhaber eine Markenrechtsverletzung gesehen haben und Ihre Angebot wie oben beschrieben an eBay gemeldet haben. 

Vorteile für Sie:

Die schnelle Beauftragung eines Rechtsanwalts unmittelbar nach Erhalt der eBay-Nachricht kann für Sie folgende Vorteile haben:

  • Wenn Sie die Markenrechte nicht verletzt haben, können Sie eine schnelle Wiedereinstellung Ihres Angebots bei eBay erreichen
  • Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor, kann Ihr Rechtsanwalt verhindern, dass Sie kostenpflichtig von den Anwälten des Markeninhabers abgemahnt werden

Vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung:

Bei tatsächlichem Vorliegen einer Markenrechtsverletzung kann es sich anbieten, eine sogenannte vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies geht nur so lange, bis Sie eine Abmahnung erhalten haben. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Erhalt der eBay-Nachricht schnellstmöglich reagieren. Wenn Sie bereits eine Abmahnung des Markeninhabers erhalten haben, können Sie keine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Wir weisen darauf hin, dass Abmahnungen kostenpflichtig sind. Im Falle der schnellen Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Ausspruch einer Abmahnung müssen Sie nur die Anwaltskosten Ihres eigenen Anwalts, nicht aber die der Gegenseite tragen. 

Daher raten wir Ihnen dazu, umgehend bei Erhalt einer eBay-Nachricht über eine angebliche Markenrechtsverletzung einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Angebots zu beauftragen. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen hierzu bundeseit zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.


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