Zur Sperrung durch das VeRI-Programm von eBay

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was ist passiert?

Sie sind als Privatverkäufer oder als Händler (gewerblich) bei eBay tätig und haben eine Nachricht von eBay erhalten, dass ein oder mehrere Ihrer Angebote entfernt wurden, da sie gegen Schutzrechte eines bestimmten Rechteinhabers verstoßen. Dabei kann es sich beispielsweise um Marken- oder Urheberrechte handeln. eBay weist darauf hin, dass Sie über die Entfernungsnachricht hinaus gehende Informationen nur vom Rechteinhaber erhalten können. Stellen Sie ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber entfernte Angebote erneut ein, droht die erneute Löschung und möglicherweise auch eine Sperrung Ihres Accounts durch eBay.

2. Was wird als nächstes passieren?

Es ist davon auszugehen, dass eBay dem Rechteinhaber bzw. seiner Rechtsanwaltskanzlei Ihre Kontaktdaten mitgeteilt hat. Nach Löschung eines oder mehrerer Angebote auf Grundlage des VeRI-Programms ist damit zu rechnen, dass der Rechteinhaber Ihnen gegenüber eine teure (anwaltliche) Abmahnung ausspricht.

3. Was ist jetzt zu tun?

Nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf, um der möglichen Abmahnung ggf. zuvorzukommen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite. Nichts zu tun ist dagegen mit einem viel höheren (Kosten-)Risiko für Sie verbunden. Daher sollte nach Entfernung Ihrer Angebote/Ihres Angebots durch eBay von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz schnell geprüft werden, welche rechtlichen Schritte Sie vorbeugend unternehmen können. Dies kann hohe Folgekosten verhindern.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Die immateriellen Schutzrechte wie z.B. Markenrecht, Designrecht, Patentrecht und Urheberrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir verteidigen gegen Abmahnungen, melden Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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