Was unterscheidet den Vermächtnisnehmer von einem Erben?

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Im deutschen Erbrecht gibt es wesentliche Unterschiede zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer.

Diese Unterschiede sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und betreffen vor allem den Umfang des Rechtsanspruchs und die Stellung innerhalb der Erbengemeinschaft.

Stellung des Erben

Ein Erbe wird durch das Testament oder die gesetzliche Erbfolge zum Nachfolger des Erblassers in Bezug auf dessen gesamten Nachlass oder einen Bruchteil davon. Dies ist in den §§ 1922, 1942 BGB festgelegt. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein, was bedeutet, dass er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie beispielsweise Schulden, erbt. Er wird Teil der Erbengemeinschaft, falls es weitere Miterben gibt, und hat ein Mitspracherecht bei der Verwaltung und Teilung des Nachlasses (§§ 2038, 2042 BGB).

Stellung des Vermächtnisnehmers

Ein Vermächtnisnehmer hingegen erhält durch eine testamentarische Verfügung (Vermächtnis) des Erblassers einen bestimmten Gegenstand oder ein Recht aus dem Nachlass, ohne Erbe zu werden. Die Regelungen hierzu finden sich in den §§ 2147 bis 2191 BGB. Der Vermächtnisnehmer hat lediglich Anspruch auf das ihm Zugedachte und tritt nicht in die Erbengemeinschaft ein. Er übernimmt keine Nachlassverbindlichkeiten, außer diese sind ausdrücklich mit dem Vermächtnis verbunden.
Das Vermächtnis erzeugt somit eine schuldrechtliche Beziehung zwischen dem Vermächtnisnehmer und dem Erben. Der Erbe ist verpflichtet, die Leistung an den Vermächtnisnehmer zu erbringen (§ 2174 BGB).

Anders als der Erbe hat der Vermächtnisnehmer kein Mitspracherecht bei der Verwaltung des Nachlasses.

Zusammenfassend ist der Erbe rechtlicher Nachfolger des Erblassers in Bezug auf den gesamten Nachlass oder einen Teil davon und trägt sowohl Rechte als auch Pflichten. Der Vermächtnisnehmer hingegen erhält nur einen spezifischen Teil oder ein bestimmtes Recht aus dem Nachlass, ohne dabei Erbe zu werden oder für den Nachlass haften zu müssen.

Foto(s): Bild von Madeinitaly auf Pixabay

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