Weitere Abmahnung der Bremsenkönig UG über Rechtsanwalt S.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden weiteren Abmahnung

In der hier vorgelegten weiteren Abmahnung wird zunächst wieder auf den Auftritt der Abmahnerin auf der Handelsplattform Hood.de verwiesen. Sie würde Kfz-Ersatz- und Reparaturteile sowie RC-Modelle wie z. B. Monstertrucks und Crawler anbieten.

Der Abgemahnte sei mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst und verstoße hierbei gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz, indem er zwar auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hinweise, die Internetadresse aber nicht verlinke. 

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen, was Kosten in Höhe von 281,30 Euro entspricht. 

Meine Einschätzung:

Hier in der Kanzlei liegt eine größere Anzahl von Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für verschiedene Mandanten vor, die sich immer wieder auf gleich gelagerte Sachverhalte beziehen. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Mandanten zu entsprechenden Fällen beraten oder vertreten.

An der weiteren hier vorgelegten Abmahnung der Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt) ist auffällig, dass dieses ich nicht wie die vorangegangenen Abmahnungen auf Angebote aus dem Bereich Kfz-Ersatz- und Reparaturteile bezieht, sondern auf Angebote aus dem Bereich RC-Modelle. 

Entsprechende Produkte hat die Abmahnerin nach meiner Kenntnis erst kürzlich auf der Handelsplattform Hood.de in ihr Sortiment mit aufgenommen. Nach meiner Auffassung bestehen gewichtige Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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