Weitere Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenverletzung über CBH Rechtsanwälte

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1. Was ist passiert?

Uns liegt erneut eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor, welche weiterhin für die FAST Fashion Brands GmbH auftreten. Dieses Unternehmen ist tätig im Bereich Bekleidung, Accessoires und Schuhe und ist unter anderem Inhaberin der eingetragenen Marke „MO“ (Deutsche Marke unter Reg.-Nr. 399 39 194, Internationale Marke unter Reg.-Nr. 994643). Besonderheit im aktuellen Fall ist, dass CBH in englischer Sprache einen niederländischen Onlineshop abgemahnt hat, der auch einen Versand nach Deutschland anbietet.

Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, in Artikelname und -beschreibung eines angebotenen T-Shirts die Marke „MO“ verwendet zu haben, ohne dass die Ware tatsächlich von der Markeninhaberin stammt.

2. Was sind die Forderungen?

Der Onlinehändler wird zur Unterlassung des Angebots von T-Shirts mit dem Markenzeichen „MO“ aufgefordert und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung angehalten. Die Vertragsstrafe soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festgesetzt werden und vom Landgericht Hamburg überprüfbar sein.

Die Rechtsanwaltskosten werden zu einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 1.973,90 EUR ohne MwSt. führt.

3. Wie ist zu reagieren?

Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben, ist umgehendes Handeln erforderlich. Das Ignorieren einer solchen Abmahnung kann schwerwiegende Folgen haben. Melden Sie sich bei uns! Unsere Kanzlei ist national und international im Bereich Markenrecht / Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Die Sichtung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Sie können uns per E-Mail, per Fax oder per Post erreichen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite. Darüber hinaus geben wir folgende Tipps:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und überweisen Sie noch kein Geld an den Gegner, bis Sie über alle Konsequenzen aufgeklärt wurden.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wir haben viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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