Weitere Abmahnung von Harald Durstewitz über die Kanzlei FAREDS

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Herr Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Germany, lässt wieder durch die Kanzlei FAREDS wegen eines fehlenden anklickbaren OS-Links abmahnen. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0251 / 20 86 80 30 an und nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung. Sie können uns die Abmahnung auch per E-Mail (info@wd-recht.de) unter Angabe Ihrer Telefonnummer übersenden. Wir rufen Sie dann zeitnah zurück.


Weitere Abmahnung von Harald Durstewitz über die Kanzlei FAREDS

Erneut wurden uns weitere Abmahnungen der Kanzlei FAREDS für Herrn Harald Durstewitz vorgelegt. Gegenstand ist erneut ein fehlender anklickbarer OS-Links. Seit dem 09.01.2016 gilt die ODR-Verordnung, nach der bei Angeboten im Internet ein anklickbarer Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU bereit zu halten ist. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen aus zahlreichen Fällen und berichten regelmäßig zu dieser Abmahnung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-fareds-fuer-herrn-harald-durstewitz-dachs-deutschland_157346.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-wegen-fehlendem-os-link-der-kanzlei-fareds-fuer-durstewitz/

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, weil kein leicht zugänglicher und anklickbarer Link vorhanden war. Gefordert wird außerdem die Erstattung der Abmahnkosten der Kanzlei FAREDS in Höhe von 480,12 €. Die Gebühren errechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 €. Auch wenn der Betrag für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung niedrig gehalten ist, sollte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zunächst überprüft werden. Auch die Frage eines möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Vorgehens steht im Raum.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

 

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

 Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von Herrn Harald Durstewitz und Kanzlei FAREDS erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

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