Weitere Abmahnungen der FPS Rechtsanwälte für die Braun GmbH

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Patentrecht: Import von patentverletzenden Aufsteckbürsten

Unserer Kanzlei liegt zum wiederholten Male eine patentrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte vor, in der sie die Braun GmbH vertreten. Als Produzent von elektrischen Zahnbürsten und den dazugehörigen Aufsteckbürsten ist die Braun GmbH ausschließliche und verfügungsberechtigte Inhaberin entsprechender Patente.

Laut Abmahnungsschreiben hat der Betroffene Aufsteckbürsten importieren lassen, die gegen Patente der Braun GmbH verstoßen. Eine von der Braun GmbH durchgeführte Prüfung der Aufsteckbürsten ergab, dass die Aufsteckbürsten ohne Einwilligung produziert und in den Verkehr gebracht wurden.

Die Rechtsanwälte von FPS fordern von dem Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Übersendung der restlichen Aufsteckbürsten an die Braun GmbH zur Vernichtung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung sowie eine Schadensersatzzahlung von 2.305,40€.

Die Rechtsanwälte von FPS werden der Braun GmbH gerichtliche Maßnahme empfehlen, wenn der Betroffene die Forderungen nicht fristgemäß erfüllt.

Erste Reaktion bei patentrechtlicher Abmahnung:

Betroffenen Unternehmen ist nicht anzuraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige fachanwaltliche Beratung zu unterzeichnen. Zunächst sollte z.B. ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufgesucht werden, der die Abmahnung überprüft und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt notwendig. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist der Fachanwalt, welcher sich im Schwerpunkt mit den gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. dem Patent, dem Gebrauchsmuster oder der Marke beschäftigt.

Kompetenz im Patentrecht: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfügt Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. über besondere theoretische und praktische Kompetenz im Bereich des Patentrechts.

Darüber hinaus vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten, die Abmahnungen der Rechtsanwälte FPS erhalten haben. Unserer Sozietät liegen dabei u.a. Abmahnungen von FPS im Auftrag von Microsoft, der Braun GmbH oder Mc Donald & Muir vor.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse ein kostenloses Erstgespräch an. Senden Sie uns diesbezüglich ein E-Mail, ein Fax oder rufen Sie uns einfach an unter: 0251 20 86 80 30

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einer patentrechtlichen Abmahnung
  • Vertretung in Gerichtsverfahren, z.B. im Falle einer Einstweiligen Verfügung

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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