Weitere Abmahnungen: "Galaxy" und "GALAXY" (Markenrecht)

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Die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel spricht weitere Abmahnungen für die MSC Technologies System GmbH aus.

1. Wer mahnt ab?

Aus aktuellem Anlass möchte ich meinen heutigen Artikel wieder dem Thema Abmahnung und Markenrecht widmen. Ganz aktuellen Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel derzeit weitere markenrechtliche Abmahnungen aus. Verstärkt abgemahnt werden derzeit Händler, die auf Amazon tätig sind.

Auftraggeber dieser Abmahnungen ist die MSC Technologies Systems GmbH.

Dem Empfänger der Abmahnung wird die Verletzung von Markenrechten der MSC Technologies System GmbH an der Marke „GALAXY“ bzw. „Galaxy“ (Gemeinschaftsmarke) vorgeworfen.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel?

Das Abmahnschreiben beinhaltet, wie es für Abmahnungen durchaus üblich ist, im Wesentlichen drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (mehrere tausend Euro),
  • Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Markennutzung (z. B. Anzahl der unter dem Markennamen beworbenen bzw. verkauften Artikel)

Unser ausdrücklicher Rat an dieser Stelle: bitte nichts vorschnell unterschreiben bzw. nicht vorschnell zahlen!

3. Muss ich die Abmahnung ernst nehmen oder handelt es sich gar um Abzocke?

Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um Abzocke, Sie sollten die Abmahnung also durchaus ernst nehmen, da eine falsche Reaktion (z. B. keine Reaktion bei einer berechtigten Abmahnung) ein kostspieliges Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Sie sollten das Abmahnschreiben zwar ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, weil auch nur in diesem Fall ein dringender Handlungsbedarf bestünde. Ansonsten bräuchten Sie die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Vorwürfe zutreffend sind und die Abmahnung somit berechtigt ist, so sollte innerhalb der Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden.
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern.
  • Unbedingt Fristen einhalten.
  • Keine vorschnelle Zahlung der Abmahnkosten.
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist zu empfehlen).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel wegen angeblicher Verletzung der Marke „Galaxy“ bzw. „GALAXY“ erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen, ist eine bundesweite Vertretung dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch telefonisch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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