Weitere Abmahnungen (Markenrecht): „Tommy Hilfiger“ (Wort- und/oder Bildmarke)

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1. Worum geht es?

Mit diesem Artikel möchte ich das Thema Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts behandeln. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen spricht bereits seit längerer Zeit markenrechtliche Abmahnungen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. aus. In letzter Zeit haben auch meine Kanzlei mehrere Anfragen von Betroffenen einer solchen Abmahnung erreicht.

Meiner Erfahrung nach sind vor allem eBay-Händler von derartigen Abmahnungen betroffen. In den meisten mir bekannten Fällen geht es um den Vorwurf der Produktpiraterie (Vertrieb gefälschter Markenware).

Die Abmahnungen sind im Prinzip identisch aufgebaut: Dem Empfänger der Abmahnung wird die Verletzung von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V. an der Marke (Wortmarke/Bildmarke) „Tommy Hilfiger“ durch den Vertrieb von Plagiaten (Produktpiraterie) vorgeworfen und es werden verschiedene Forderungen gestellt.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen genau?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich),
  • Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Nutzung der Marke „Tommy Hilfiger“

Mein ausdrücklicher Rat: Nichts unterschreiben und nicht vorschnell zahlen!

3. Was ist zu tun: ignorieren oder lieber doch reagieren?

Zwar sollten Sie das Abmahnschreiben ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht. Schritt eins wäre die Prüfung, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein dringender Handlungsbedarf. Ansonsten bräuchten Sie die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe gerechtfertigt sein, sollte innerhalb der Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hier sollten Sie keine Experimente riskieren und sich bei der Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung anwaltlich unterstützen lassen. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Bitte bedenken Sie, dass bei einer nicht ausreichenden, also fehlerhaft formulierten Unterlassungserklärung diese nicht wirksam sein kann, was ein Gerichtsverfahren zur Folge haben kann. Solche Fälle sind mir aus der Praxis durchaus bekannt.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen.
  • Fristen unbedingt einhalten.
  • Nicht vorschnell die geforderten Abmahnkosten zahlen
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt

Haben auch Sie eine Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen wegen angeblicher Verletzung der Marke „Tommy Hilfiger“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Als unter anderem auf Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterstützte ich Sie gerne bundesweit. Eine solche Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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