Weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt S. im Umlauf: Fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID

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Weitere Abmahnungen wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) im Umlauf

1. Worum geht es heute?

Heute möchte ich eine erste Hilfestellung für Onlinehändler (insbesondere auf eBay und Amazon) geben, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweiligen Verfügungen durch den Berliner Rechtsanwalt S. erhalten haben.

In letzter Zeit versendet Rechtsanwalt S. unter anderem für folgende Auftraggeber wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:

 Acario UGiOcean UGWetega UGChrono Sonderposten GmbH

SSD Media und Computer UG

Sachse Vertriebs UG

Gegenstand meines heutigen Rechtstipps sind Abmahnungen wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister (LUCID). Nach dem Verpackungsgesetz sind u.a. Onlinehändler, die erstmalig Verpackungen (also Versandverpackungen, Kartons, etc.) in den Verkehr bringen, bei der Registrierungsstelle LUCID im Verpackungsregister registrierungspflichtig. Eine fehlende Registrierung kann neine nWettbewerbsverstoß darstellen, der abgemahnt werden kann.

2. Was fordert Rechtsanwalt S. für seinen Auftraggeber und wie sollte ich mich verhalten?

Rechtsanwalt S. verlangt in dem Abmahnschreiben für seine Mandanten zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hier ist Vorsicht geboten. Sofern Sie zusammen mit der Abmahnung eine Unterlassungserklärung erhalten, sollten Sie diese keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung vorschnell unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung müsste sowieso nur dann abgegeben werden, sofern die Abmahnung berechtigt ist (und nur dann!). Um hierzu eine Feststellung in Ihrem persönlichen Fall zu treffen, müsste Ihr Fall jedoch zunächst sorgfältig geprüft werden.

Daher ist es wichtig, bei Erhalt einer Abmahnung von Anfang an zu prüfen, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist.

Sollten Sie z. B. im Dropshipping-Modell verkaufen, könnten Sie unter Umständen nicht verpflichtet sein, sich bzw. Ihr Unternehmen zusätzlich zum Verpackungsregister zu registrieren. Dies gilt es in Ihrem Fall zu prüfen.

3. Erste Hilfe Tipps bei erhalt einer Abmahnung 

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Rechtsanwalt S. auf!
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

 

Wenn Sie eine Abmahnung von S. wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) erhalten haben, dann kontaktieren Sie gern die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Wir vertreten Sie gern auch bundesweit und das zu unseren fairen Festpreisen. Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrungen in der Verteidigung gegen Abmahnung von Rechtsanwalt S. und helfen Ihnen gerne weiter.

Senden Sie an uns unverbindlich zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9). Nach der Prüfung werden wir uns umgehend mit Ihnen in Kontakt setzten und Sie über die entstehenden und die Vorgehensweise informieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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