Abmahnung: DW Folienservice UG durch Zierhut IP Rechtsanwalt-AG | Verpackungsregister-Registrierung

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Abmahner

Uns liegen gleich mehrfach Abmahnungen der DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt) vor. Das Unternehmen verkauft Sticker und Folien bei Amazon. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung wird durch die Zierhut IP Rechtsanwalt-AG ausgesprochen.

Der Vorwurf

Gerügt wird eine Missachtung der Verpflichtung aus dem seit dem 01.01.2019 neuen Verpackungsgesetz. Konkret soll die verpflichtende Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie die Anmeldung zum Entsorgungssystem nicht vorgenommen worden sein.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden die Abgemahnten aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € zu tragen (Streitwert 15.000€).

Unsere Einschätzung

Der Grund für das Gesetz ist der festgeschriebene Grundsatz der Produktverantwortung.

Die Verpflichtung aus dem Verpackungsgesetz trifft nicht den Produzenten der Verpackung, sondern den Unternehmer, der sie erstmals in den Verkehr bringt. Betroffen sind insbesondere Um- und Versandverpackungen, Klebeband, Luftfolien und anderes Füllmaterial.

Besonders fragwürdig ist jedoch, dass das abmahnende Unternehmen erst seit dem 28.11.2018 eine Eintragung im Handelsregister vorweisen kann und zudem der eigenen Verpflichtung erst am 10.01.2019 nachgekommen ist.

Als Pflichtiger sollten Sie eine Überprüfung vornehmen, ob Sie bereits registriert sind und diese gegebenenfalls nachholen. Unterbleibt die Registrierung, können nicht nur Bußgelder drohen, sondern dies zieht außerdem automatisch ein Vertriebsverbot mit sich.

Unser Rat 

Einige der uns vorgelegten Abmahnungen waren unberechtigt und daher unwirksam. Ob dies bei Ihrer Abmahnung auch der Fall ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, sollte aber aufgrund der einschlägigen Indizien dringend überprüft werden. Die Unterlassungserklärung sollte von Ihnen auf keinen Fall voreilig ohne Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt unterschrieben: Kontaktieren Sie uns gerne, sodass wir diese zu Ihren Gunsten modifizieren können. Gerne stehen wir Ihnen schon im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung beratend zur Seite.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema