Weitere Abmahnungen von Sasse & Partner wegen der beliebten Fernsehserie „The Walking Dead“

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Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen nach wie vor für die WVG Medien GmbH wegen Filesharings an der Serie „The Walking Dead“ ab

Wie fast jedes Jahr in der Adventszeit erreichen meine Kanzlei auffällig viele Anfragen wegen Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (Filesharing/Internettauschbörsen).

Aus aktuellem Anlass möchte ich daher auch heute Tipps für Betroffene einer solchen Abmahnung geben.

  1. Wer mahnt ab?

Im heute besprochenen Fall handelt es sich um eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Sasse & Partner aus Hamburg. Die Abmahnungen werden im Auftrag der WVG Medien GmbH ausgesprochen.

Mit der Abmahnung werden vermeintliche urheberrechtliche Ansprüche der WVG Medien GmbH geltend gemacht. Es geht dabei um den Vorwurf, eine oder mehrere Serienfolgen der beliebten Fernsehserie „The Walking Dead“ nicht nur heruntergeladen, sondern insbesondere zum Download für Dritte zur Verfügung gehalten (also „hochgeladen“ bzw. weiterverbreitet) zu haben.

  1. Was fordern die Abmahner?

Der Abmahnungsempfänger wird zunächst innerhalb einer sehr kurzen Frist (oft nur wenige Tage) aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Normalerweise fügen die Abmahner der Abmahnung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei.

Vorsicht: Keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Weiterhin werden Abmahnkosten in Höhe von 800.- € eingefordert.

  1. Ich habe eine Abmahnung wegen Filesharings in Bezug auf „The Walking Dead“ erhalten, wie sollte ich mich am besten verhalten?

Um konkrete Handlungsempfehlungen in Ihrem Fall zum weiteren Vorgehen machen zu können, wäre zunächst eine intensive Prüfung Ihres Falls erforderlich.

In erster Linie muss bei dieser Prüfung untersucht werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung von den Abmahnern nachgewiesen werden kann.

Ohne einen solchen nachweisbaren Verstoß bräuchten Sie nämlich theoretisch überhaupt nicht zu reagieren, außer die unberechtigte Forderung kurz zurückzuweisen. Ob aber ein Verstoß vorliegt oder nicht, muss erst im Einzelfall geprüft werden.

Auch wenn nach dem Ergebnis der Prüfung ein Urheberrechtsverstoß vorliegen sollte, lassen sich dennoch oft mithilfe einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Gesamtkosten deutlich herunterhandeln.

Für den Fall, dass Sie Opfer einer Abmahnung geworden sind, empfehle ich stets folgende Vorgehensweise:

  • Weder telefonisch noch schriftlich Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen.
  • Keinesfalls die zusammen mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Die gesetzten Fristen beachten.
  • Es sollte noch vor Ablauf der von den Abmahnanwälten gesetzten Frist ein spezialisierter Rechtsanwalt (Fachrichtung Urheberrecht) eingeschaltet werden.

Da ich mit meiner Kanzlei bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig im Abmahnungsrecht tätig bin, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Bei Interesse können Sie mich sehr gerne (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos) kontaktieren und mir auch gerne vorab die erhaltene Abmahnung per Fax oder per E-Mail zusenden. Im Anschluss können wir dann das weitere Vorgehen für Ihren ganz individuellen Fall besprechen. Hierzu können Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch nutzen.

Fragen sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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