Weitere eBay- und Onlineshop-Abmahnungen durch den IDO-Interessenverband

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Derzeit spricht der IDO-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. weitere Abmahnungen an Onlinehändler wegen diverser Wettbewerbsverstöße aus. Darunter fallen z. B. der fehlende Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform), die Angabe „versicherter Versand“, die nicht korrekte Angabe für Versandkosten ins Ausland oder die fehlende Pflichtinformationen über die Speicherung des Vertragstextes.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Wenn Sie aktuell ebenfalls eine solche Abmahnung des IDO-Verbands oder möglicherweise auch schon eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben: Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite)! Wir helfen Ihnen bundesweit. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Bei uns werden Sie ausnahmslos von Fachanwälten beraten. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche erfolgreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren für unsere Mandanten geführt.

2. Was fordert man von Ihnen?

Der IDO-Verband verlangt in seiner Abmahnung nach unserer Kenntnis die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche eine „angemessene“ Vertragsstrafe für jeden Verstoß vorsieht. Ungeachtet des Verhaltens des IDO wird bei Wettbewerbsverstößen häufig eine Vertragsstrafe von ca. 5.000,00 EUR pro Zuwiderhandlung für angemessen erachtet. Der IDO beansprucht weiterhin eine Kostenpauschale in Höhe von 232,05 EUR inkl. MwSt.

3. Was wir Ihnen empfehlen!

  1. Nehmen Sie mit der Gegenseite selbst keinen Kontakt auf!
  2. Unterschreiben Sie keine von der Gegenseite vorgefertigte Erklärung!
  3. Zahlen Sie keine Kostenpauschale!
  4. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Neben der Bearbeitung von Abmahnungen sichern wir auch Ihren Online-, eBay- oder Amazon-Shop ab und helfen Ihnen in allen weiteren wettbewerbsrechtlichen Belangen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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