Weitere „Große Bruder“-Abmahnung der MDMA-MerchanDise Market Association UG durch RA Jan Heidicker

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker aus Kamen für die MDMA – MerchanDise Market Association UG (haftungsbechränkt) vor, unterschrieben von Rechtsanwalt Dirk Dreger.

1. Was ist passiert?

Die Firma MDMA – MerchanDise Market Association UG (haftungsbechränkt) fordert mit ihrer Abmahnung unseren Mandanten auf, Textilien zukünftig nicht mehr mit der Aufschrift „Großer Bruder“ über die Internethandelsplattform ebay.de zu vertreiben. In der Abmahnung wird auf eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke „Großer Bruder“ (Registernummer: 302015040891) verwiesen, die u.a. für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke) geschützt sein soll.

2. Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Heidicker fordert für seine Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche eine bezifferte Vertragsstrafe für jeden Verstoß von 5.100 EUR vorsieht. Außerdem werden Auskünfte u.a. über Herkunft und Vertriebsweg der Verletzungsgegenstände gefordert.

Der Gegenstandswert soll im vorliegenden Fall 50.000,00 EUR betragen. Auf dieser Basis wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 EUR (ohne Mehrwertsteuer) gefordert.

3. Was sollten Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung dieser Art erhalten? Dann rufen Sie uns sofort an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie bequem auf der rechten Seite). Für die Durchsicht Ihrer Dokumente und unsere Ersteinschätzung fallen keine Kosten für Sie an. Wir helfen seit Jahren überregional im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland und haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Erhalten Sie bei uns fachanwaltliche Unterstützung!

4. Was Sie jetzt vermeiden sollten

a. Bitte nehmen Sie keinen Kontakt mit der Firma MDMA oder deren Rechtsanwalt auf!
b. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab und unterschreiben Sie keine andere Erklärung!
c. Geben Sie zunächst keine Auskunft über Lieferanten etc.!
d. Zahlen Sie bitte zunächst keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Schließen Sie zunächst keinen markenrechtlichen Lizenzvertrag ab!

5. Warum unsere Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind mindestens Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat über ein Thema aus dem Bereich Gewerblicher Rechtsschutz seine juristische Doktorarbeit an der Wilhelms Universität Münster erstellt. Unsere Kanzlei weist über 10 Jahre rechtsanwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz auf. Zudem sind wir in mehreren Gerichtsverfahren für unsere Mandanten mit einem BGH-Rechtsanwalt vor dem Bundesgerichtshof tätig geworden.

Gerne sichern wir u.a. auch Ihren Onlineshop im Internet rechtlich ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay weiter. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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