Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer bei Problemen mit dem Urlaub?

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Wie viele Wochen am Stück darf ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen?

Urlaub ist nach dem Gesetz zusammenhängend zu gewähren. Bei einer Fünftagewoche hat ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von mindestens 10 zusammenhängenden Werktagen.


Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub verweigern?

Grundsätzlich sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers ausschlaggebend. Der Arbeitgeber darf den Urlaub aber dann verweigern, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen, die dem Urlaubswunsch entgegenstehen oder Urlaubsansprüche von anderen Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen (z.B. Urlaubswünsche von Arbeitnehmern mit schuldpflichtigen Kindern in den Schulferien).


Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine verbindliche  Urlaubsplanung verlangen?

Der Arbeitgeber darf vom Arbeitgeber verlangen, dass er innerhalb einer Frist, eine verbindliche Urlaubsplanung abgibt. Von dieser Urlaubsplanung darf der Arbeitnehmer nur beim Vorliegen wichtiger Gründe abweichen oder beim Auftreten unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. plötzliche Erkrankung des Arbeitnehmers).


Darf der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub widerrufen?

Nein, es sei denn, es besteht eine Notlage und es würde der Zusammenbruch des Unternehmens drohen, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nimmt. Das dürfte selten der Fall sein.


Was passiert, wenn der Rückflug gestrichen wird und der Arbeitnehmer deshalb nicht wieder pünktlich zu Arbeit erscheinen kann?

Da die Rückreise im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt, verliert er für die Fehltage seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die spätere Rückreise informieren und sich um alternative Rückreisemöglichkeiten bemühen. Ansonsten riskiert er eine Abmahnung.


Krank während des Urlaubs, was passiert?

Erkrankt der Arbeitnehmer im Urlaub, so werden die Krankheitstage, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Der Arbeitnehmer muss noch während des Urlaubs einen Arzt aufsuchen (auch, wenn er im Ausland ist) und sich ein Attest ausstellen lassen. Dieses muss er unverzüglich an den Arbeitgeber schicken.

Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr seinen Hausarzt aufsucht.


Was ist, wenn während des Urlaubs Quarantäne angeordnet wird, ohne, dass beim Arbeitnehmer eine Infektion vorliegt?

Die Frage, ob die Urlaubstage trotz Quarantäne verbraucht sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage dem EuGH vorgelegt.

Vertreten lassen sich momentan beide Auffassungen.


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