Welche Kosten muss die Krankenkasse übernehmen?

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In vielen Fällen verursachen Krankheiten bei den betroffenen Patienten erhebliche Kosten, die ihnen die Krankenkassen nicht erstatten und damit von ihnen selbst zu tragen sind. Jedoch ist nicht jede Verweigerung der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten rechtmäßig:

Zahlung einer Perücke bei Haarausfall?

Dies kommt sehr auf den Einzelfall an, wobei das Bundessozialgericht zwischen Männern und Frauen und dem jeweiligen Alter unterscheidet. Während die Rechtsprechung einen Haarverlust bei erwachsenen Männern als nichts Außergewöhnliches ansieht und daher eine Kostenübernahme verneint, spricht sie Frauen hingegen einen Anspruch zu, da diese eine Glatze im Alltag wesentlich beeinträchtigen würde. Bei jüngeren Männern kann ein Anspruch auch dann bejaht werden, wenn der Haarverlust nicht mehr als typisch angesehen wird und daher eine Krankheit vorliegt. Ausnahmen werden auch gemacht, wenn Männer durch Narben am Kopf entstellt sind.

Homöopathie – wer trägt die Kosten?

Die Kosten für homöopathische Arzneimittel müssen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Kassel die gesetzlichen Krankenkassen nur dann zahlen, wenn deren Wirksamkeit ausreichend medizinisch belegt ist. Dabei gelten die gleichen Maßstäbe wie für rezeptfreie schulmedizinische Arzneimittel.

Muss die Krankenkasse eine Fettabsaugung zahlen?

Der Klage einer an schmerzhafter Fettgewebsvermehrung leidenden Patientin auf Übernahme der Kosten für eine stationäre Fettabsaugung (Liposuktion) gegenüber ihrer Krankenkasse gab das Hessische Landessozialgericht Recht, u.a. deshalb, weil die Klägerin bereits alle konservativen Behandlungsmethoden, wie Diäten zur Gewichtsreduktion und Lymphdrainagen, nachweislich ausgeschöpft hatte.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn alle Psychotherapeuten zu lange Wartezeiten haben?

Grds. handelt es sich bei der Psychotherapie um eine Leistung aller gesetzlichen und zahlreicher privater Krankenkassen. Problematisch kann es für den Einzelnen aber sein, wenn er dringend psychotherapeutische Hilfe benötigt, er aber auf einen Termin mehrere Monate warten muss. Daher kann nach Auffassung der Gerichte von den Krankenkassen auch die Übernahme der Kosten für einen nicht kassenärztlich zugelassenen Therapeuten verlangt werden, wenn man ansonsten über sechs Wochen auf einen Termin warten müsste. Die Voraussetzungen einer therapeutischen Unterversorgung, der Dringlichkeit und ein freier Platz bei einem entsprechend ausgebildeten Psychotherapeuten müssen dafür erfüllt sein.

Inwieweit die Krankenkasse Kosten übernehmen muss, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Haben Sie bei Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme beantragt und wird diese abgelehnt, so können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde, dagegen Widerspruch einlegen. Daraufhin muss die Krankenkasse ihre Entscheidung nochmal überprüfen und einen sog. Widerspruchsbescheid erlassen. Bleibt sie weiter bei der Ablehnung, so können Sie dagegen Klage einreichen.

Wir beraten und vertreten Sie dabei gerne!


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