Welche Möglichkeiten haben betroffene Investoren des Crash bei Terra Luna?

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Eigentlich sollte der Stable Coin TerraUSD wie sein Name schon sagt ziemlich stabil sein. Doch leider kam es zum genauen Gegenteil, nämlich seinem regelrechten Absturz. 

Mitgezogen wurde vor allem die Kryptowährung Luna. Das ist nicht verwunderlich, denn beide Kryptowährungen sind miteinander verknüpft. Das hat mit der besonderen Eigenschaft des TerraUSD zu tun. Denn als StableCoin zum US-Dollar besteht seine maßgebliche Eigenschaft darin, dass er eigentlich eine (annähernde) Kursparität zum Dollar erhalten soll.

Realisiert wird dies durch ein Protokoll, also einen Algorithmus, von der LunaFoundation, die hinter dem Projekt steht. Dieses Protokoll erzeugt oder vernichtet die Kryptowährung Luna im Gegenwert von US-Dollar je nach Schwankung des US-Dollar und soll so für die Stabilität des Terra sorgen. Zusätzlich wurde eine große Menge von Bitcoin gehalten, um einen stabilen Wert zu haben, der den Kurs zusätzlich absichert.

Nun sorgten Kursschwankungen beim Luna dafür, dass viele Investoren ihre Luna verkauften. Der Kurs sank weiter. Diese Turbulenzen beim Luna beeinträchtigten seine Sicherungswirkung für den Terra und der Kurs befeuerte sich gegenseitig nach unten. Es trat ein Effekt ein, der stark mit einer Hyperinflation bei einer Fiat-Währung vergleichbar ist.

In dieser Situation hat die LunaFoundation sich verhalten, wie eine klassische Notenbank. Sie warf ihre Sicherheiten (Bitcoin) auf den Markt, um den Kurs zu stützen. Wirklich geholfen hat es nicht.

Es zeigt sich also ein obskurer Effekt: Wenn man eine Kryptowährung an eine Fiat-Währung bindet und eine Vertrauensinstanz wie eine Zentralbank einsetzt (LunaFoundation), dann können auch ähnliche Effekte wie bei Fiat-Währungen eintreten.

Welche Chancen haben nun Investorinnen und Investoren, die ihr Geld verloren haben?

Auch wenn Kryptowährungen für unser Rechtssystem noch eine relativ neue Entwicklungen sind, so sind seine Mechanismen doch dafür geeignet, Betroffenen auch in dieser Situation zu helfen. Welche juristischen Werkzeuge hierfür am geeignesten sind hängt von der konkreten Einzelsituation der Investition ab.

Grundsätzlich denkbar ist ein Vorgehen gegen die Herausgeberin der Kryptowährung sowie gegen die Handelsplattform oder den Handelspartner eines Währungskaufs- oder verkaufs. Auch kann gegen Personen, die den Erwerb der Kryptowährung beworben oder diese sogar vermittelt haben, vorgegangen werden, wenn hier nicht korrekt informiert wurde.

Die Kanzlei Bergdolt hat sich bereits seit einiger Zeit als Schwerpunkt mit rechtlichen Fragestellungen rund um Kryptowährungen befasst. Wir beraten und vertreten hier in den verschiedensten Konstellationen. Hauptsächlich gilt unser Fokus aber Investorinnen und Investoren, die hier Geld verloren hat. Für sie setzen wir uns ein und unterstützen sie, ihre Verluste möglichst auszugleichen.

Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über die Möglichkeiten und analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation


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