Welche wesentlichen Änderungen treten durch das MoPeG ab 01.01.2024 in Kraft?

  • 4 Minuten Lesezeit

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, die es frühzeitig zu beachten gilt.


1. Einführung eines Gesellschaftsregisters

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). 

Die Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig, jedoch gibt es bestimmte Fälle, in denen die Gesellschaft faktisch zur Eintragung gezwungen wird. 

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden soll.


2. Reform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt ab dem 1. Januar 2024 einige bedeutende Änderungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich. 

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Rechtsfähigkeit der GbR, die Einführung eines Gesellschaftsregisters und die Möglichkeit der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz.

Die neue Regelung trennt eindeutig zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht-rechtsfähigen GbR. 

Die rechtsfähige GbR nimmt am Rechts- und Geschäftsverkehr teil und kann selbst Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann Verträge im eigenen Namen abschließen und ist Trägerin von Rechten und Pflichten. Das Vermögen der GbR wird der Gesellschaft zugeordnet und sie ist im Zivilprozess parteifähig. Sie kann in eigenem Namen klagen oder verklagt werden.

Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, die GbR im neuen Gesellschaftsregister zu registrieren. Die Registrierung ist sogar verpflichtend, wenn die GbR Immobilien oder andere registrierte Rechte innehat und sich diesbezüglich etwas ändert. 

Mit der Eintragung im Gesellschaftsregister ist die GbR verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen.

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Möglichkeit der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz. Die Umstrukturierung der Gesellschaft wird hierdurch erleichtert. Die eingetragene GbR kann Gegenstand einer Spaltung, Verschmelzung oder von einem Formwechsel sein.


3. Änderungen bei Personengesellschaften

Das MoPeG stellt klar, dass die Rechtsformen der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) auch für die gemeinsame Ausübung freier Berufe durch die Gesellschafter zur Verfügung stehen, sofern das jeweils anwendbare Berufsrecht dies zulässt. Zudem wird die Möglichkeit eingeführt, einen Statuswechsel zwischen verschiedenen Gesellschaftsformen durchzuführen, was als eine Art "leichte Umwandlung" angesehen werden kann.


4. Steuerrecht

Steuerlich ändert sich vor allem:

a) Änderungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften

Mit dem MoPeG gibt es auch Änderungen im Steuerrecht. Eine wesentliche Änderung ist die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Körperschaftsteuer zu optieren. Dies erfordert einen Antrag und führt zu einem Wechsel des Besteuerungsregimes. Für alle Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und auch verfahrensrechtlich erfolgt eine vollständige Gleichstellung mit einer Kapitalgesellschaft.

b) Steuerliche Entlastung für kleinere Personengesellschaften

Es gibt auch steuerliche Entlastungen für kleinere Personengesellschaften, allerdings sind die genauen Details dazu in den Suchergebnissen nicht angegeben.


5. Fazit

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bringt bedeutende Änderungen für Personengesellschaften, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). 

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Rechtsfähigkeit der GbR, die Einführung eines Gesellschaftsregisters und die Möglichkeit der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz. Zudem gibt es Änderungen im Steuerrecht, wie die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Körperschaftsteuer zu optieren, und steuerliche Entlastungen für kleinere Personengesellschaften.

Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Praxis und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung von Unternehmern und Gesellschaften. 

Es ist wichtig, sich frühzeitig auf diese Änderungen einzustellen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen, wie die Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge oder die Prüfung von Eintragungsmöglichkeiten und -erfordernissen.

Insgesamt zielt das MoPeG darauf ab, das Personengesellschaftsrecht zu modernisieren und an die aktuellen Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Es bietet neue Möglichkeiten, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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