Weltzins.de: Anleger müssen schnell handeln! Anwaltsinfo

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Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de), der Anlegern "Festgeldanlagen" anbot, bei dem Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte schon seit Monaten vor einem großen neuen Betrugsfall warnen, stellen immer mehr Anleger fest, dass sie Opfer eines Betrugs wurden, nachdem zahlreiche "Festgeldverträge" inzwischen nach einigen Monaten ausgelaufen sind, die Beträge aber trotzdem nicht nicht an die Anleger zurück bezahlt wurden, sie auch nicht mehr auf ihr Konto zugreifen können und der Anbieter weltzins.de nicht mehr erreichbar ist, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, die bereits zahlreiche Weltzins.de-Anleger vertreten.

Bereits die  Warnungen der BaFin vom 19.11.2021 und der britischen Finanzmarktaufsicht FCA vom 31.08., ließen schlimmes befürchten, nachdem ausdrücklich von Betrug gesprochen wurde und fest stand, dass weltzins.de ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzmarktaufsichten arbeitete, was alleine schon äußerst unseriös ist.

Inzwischen besteht der klare Verdacht, dass die Anlegergelder zwar von den Anlegern an Banken in diversen europäischen Ländern überwiesen wurden, sie dort aber gar nicht angelegt wurden, sondern gleich von den Tätern abgehoben und widrigstenfalls veruntreut worden sein könnten.

Betroffene weltzins.de sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schnell handeln und versuchen, z.B. bei Empfängerbanken noch Gelder einzufrieren oder zu sehen, wer die Gelder abgehoben hatte. Eile könnte hier geboten sein, auch aufgrund des sog. Prioritätsprinzips, denn bei 2 Banken in Nordeuropa, an die Anleger Gelder überwiesen hatten, gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass diverse Gelder sicher gestellt worden sein könnten.

Sofern dies zutrifft, sollten Anleger prüfen, ob sie z.B. einen Titel erstreiten müssen, d.h., einen Titel oder Arrest, was im Parallel-Betrugsfall Eurozins, bei dem inzwischen bei 2 Banken in den Niederlanden/Belgien Gelder sicher gestellt werden konnten, aufgrund der Anweisung des dortigen Gerichtsvollziehers der Fall war. Auch im Fall weltzins.de sollten betroffene Anleger also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ggf. schnell handeln zu können. 

Die weitere Haftung von verantwortlichen Hintermännern, aber auch z.B. von involvierten Empfängerbanken, sollte geprüft werden, denn Banken sind z.B. aufgrund der Geldwäschevorschriften dazu verpflichtet, Personen, die ein Konto eröffnen, umfassend zu prüfen, sollte diese nicht der Fall sein, so könnten sich unter Umständen Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlegern aus § 826 BGB ergeben.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals die Kosten für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger in dem Betrugsfall www.weltzins.de können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



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