Weltzins.de: Bafin warnt! Eile ist geboten! Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de) mit angeblicher Adresse Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main besteht erhebliche Gefahr für die Anlegergelder und Anleger sollten umgehend handeln, um ihr angelegtes Geld zu sichern, worauf die Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist!

Die auf der Website von www.weltzins.de gemachten Angaben, dass man mit diversen Banken zusammen in Form von Festgeldanlagen für die Anleger arbeiten würde- hier befinden sich auch diverse Banner bzw. Logos von Banken auf der Website www.weltzins.de, wie z.B. der HSBC UK; BNP Paribas SA, Barclays PLC u.a.-sind vermutlich nur "Erfindungen", um die Anleger zum Überweisen von Geldern in das Ausland zu bewegen.

Was hier mit den Anlegergeldern passiert, ist völlig fraglich, widrigstenfalls werden die Anlegergelder gleich abgehoben und veruntreut.

Nachdem bereits die britische Finanzmarktaufsicht FCA mit Warnhinweis vom 31.08.2021 ausdrücklich vor Weltzins.de warnte und teilte ausdrücklich mit, dass Fraudsters (=Betrüger) die Details einer Firma nutzen würden, die von der FCA authorisiert sei und ausdrücklich von einer "clone firm" sprach, musste Anlegern klar sein, dass sie hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter aufgesessen sind.

Schlimmer noch: Auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte nun mit Warnhinweis vom 19.11.2021 ausdrücklich vor Weltzins.de gewarnt und mitgeteilt, dass sie gegen Weltzins.de ermitteln würde, weil Weltzins.de nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem KWG verfügen würde.   

Das sind erschreckende Nachrichten für Anleger von www.weltzins.de, wobei der Anbieter mittlerweile telefonisch nicht mehr erreichbar sein soll.

Die betroffenen Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Hintermänner prüfen, z.B. gem. § 826 BGB aber auch gegen Kontoinhaber und eventuell sogar gegen Banken, die Konten eingerichtet haben, hier können ebenfalls Ansprüche gem. § 826 BGB in Betracht kommen, aber auch Ansprüche z.B. wegen Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften. 

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger bei der RS-Versicherung.

Betroffene Anleger der Weltzins (www.weltzins.de) können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



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