Weltzins.de: Gelder sicher gestellt? Es eilt! Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de) mit angeblicher Adresse Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, überschlagen sich die Ereignisse, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, die bereits diverse Weltzins.de-Anleger vertreten.

Die auf der nicht mehr erreichbaren Website von weltzins.de gemachten Angaben wie die, dass das Geld in Form von z.B. Festgeld angelegt werden sollte, waren "erfunden", wie inzwischen feststeht, denn:

- Weltzins.de hat nicht die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie nach einem BaFin-Warnhinweis vom 19.11.2021 feststeht 

-Weltzins.de gab eine falsche Adresse im Impressum an

- es wird ein gefälschtes Finanztest-Logo verwendet, wie die Zeitschrift test.de inzwischen bestätigte

- die britische Finanzmarktaufsicht FCA warnte ausdrücklich bereits mit Warnhinweis vom 31.08.2021 und sprach von eine "clone firm" und von Fraudsters, die die Details einer von der FCA autorisierten Firma nutzen würden. 

- Diverse Banken, die weltzins.de auf der Website als Kooperationspartner angibt, kannten weltzins.de nicht und teilten mit, dass sie nicht mit weltzins.de zusammen arbeiten würden.

Die Gelder wurden somit leider vermutlich nicht für die Anleger bei den Banken im In- und Ausland angelegt, sondern zweckwidrig verwandt, im schlimmsten Fall gleich veruntreut.

Auch per E-Mail ist Weltzins.de mittlerweile nicht mehr zu erreichen.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Anleger davon berichten, dass sie inzwischen nochmals angerufen werden, und ihnen mitgeteilt wird, dass Gelder gesichert werden konnten oder sie neue Gelder anlegen sollten, auch, um ihr altes Geld zurück zu erhalten. Der Trick ist immer derselbe: Die Anleger sollen wieder in Vorkasse gehen, werden dann nochmals Gelder überwiesen, besteht die Befürchtung, dass auch dieses Geld dann wieder "weg" ist.

Den Angaben der "Berater" ist dabei in vielen Fällen nicht zu glauben, oftmals handelt es sich hierbei um geschickte Telefonverkäufer, die sich mit falschem Namen ausgeben.

Eile ist hier oftmals für die Anleger geboten, um z.B. bei Banken im Ausland noch ein Einfrieren des Kontos zu erreichen, bei einer Bank in Großbritannien, auf die Kunden Gelder überwiesen hatten, sollen mittlerweile Kundengelder eingefroren worden sein, hier sollte schnell geprüft werden, ob man auf diese Gelder noch zugreifen kann, oder z.B. im Wege der sog. "Rückgewinnungshilfe" diese Gelder wieder zurück gewonnen werden können.

Auch Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Hintermänner kommen selbstverständlich in Betracht, z.B. gem. § 826 BGB aber auch gegen Kontoinhaber und eventuell sogar gegen Banken, die Konten eingerichtet haben.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals Kostenschutz für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger bei der RS-Versicherung.

Betroffene Anleger von Weltzins (www.weltzins.de) sollten nicht länger warten und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



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