Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt

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Zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn, sollten Arbeitnehmer möglichst schnell reagieren. In den meisten Arbeitsverträgen und Tarifverträgen befinden sich sog. "Ausschlussklauseln", wonach Ansprüche der Arbeitnehmer verfallen können, wenn sie nicht rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

1.  Arbeitgeber anschreiben

Bleibt die Lohnzahlung aus, sollten Sie als Arbeitnehmer den Arbeitgeber anschreiben und ihn zur Zahlung auffordern. Damit Sie diese Zahlungsaufforderung später ggf. beweisen können, sollten Sie diese Zahlungsaufforderung mit einem Einschreiben geltend machen. E-Mail, SMS oder Whats-App sind dafür nicht geeignet.

Am Besten geben Sie den genauen Monat an, für den Sie noch keinen Lohn erhalten haben und nach Möglichkeit die genaue Höhe des ausstehenden Lohns. Die Lohnhöhe finden Sie auf der Lohnabrechnung.

Fehlt Ihnen für diese Zeit auch die Lohnabrechnung, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, Ihnen die Lohnabrechnung für den betreffenden Monat zuzusenden und den sich daraus ergebenden Lohn an Sie auszuzahlen. 

Zur Erledigung sollten Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist setzen. In der Regel sind 8-10 Tage ausreichend.

Bitte machen Sie sich von Ihrem Schreiben eine Kopie für Ihre Unterlagen und bewahren Sie den Nachweis für das Einschreiben mit diesem zusammen gut auf.

Reagiert der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist nicht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber mit einer weiteren Frist nochmals zur Erledigung auffordern – ebenfalls per Einschreiben. 

2.   Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Sollte der Arbeitgeber Sie wegen Zahlungsschwierigkeiten um eine Stundung oder gar einen Lohnverzicht bitten, sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Ihr Grundgehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld geht. Verlangt der Arbeitgeber eine Stundung oder einen Lohnverzicht, steht möglicherweise eine Insolvenz im Raum. Würden Sie sich mit einer Stundung einverstanden erklären, können Sie Ihren Lohn bis zum Ablauf des Stundungszeitraums nicht geltend machen. Bei einem Verzicht verlieren Sie Ihren Lohnanspruch komplett und können diesen dann auch nicht mehr vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

3.   Wie kann ich meinen Lohn gerichtlich durchsetzen

Kommt der Arbeitgeber Ihren Zahlungsaufforderungen nicht nach, haben Sie die Möglichkeit einen Rechtsanwalt einzuschalten oder Ihren Lohn beim örtlichen Arbeitsgericht einzuklagen.

Wünschen Sie Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, sollten Sie diesen vorher nach den Kosten fragen, insbesondere wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Selbst wenn der Rechtsanwalt Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen kann, führt das nicht zu einer Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die außergerichtlichen Anwaltskosten und die gerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren bis zur ersten Instanz selber zahlen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lohnklage auch direkt beim Arbeitsgericht zu Protokoll zu geben. Dabei hilft Ihnen die dortige Rechtsantragstelle

4.   Was ist bei Insolvenz der Arbeitgebers

Was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers zu beachten ist, finden Sie in meinem Rechtstipp "Lohnansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers".

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung – bei Lohnrückständen, aber auch in anderen Fragen zur Ihrem Arbeitsverhältnis.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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