Wer ist für die Mängel bei einer Arbeitsteilung verantwortlich?

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Einerseits kann eine Arbeitsteilung sehr viele Vorteile mit sich bringen. Die Arbeit kann so viel schneller erledigt werden und jeder kann den Teil bearbeiten, der ihm am besten liegt. Andererseits kann sie auch zu vielen Problemen führen. Es könnten beispielsweise Mängel am Gesamtwerk entstehen. Wer trägt die Verantwortung für die Mängel, die während der Arbeit entstanden sind? Wer trägt in dieser Situation die Beweislast?

Wenn an einer einzigen Verkehrsfläche mehrere unterschiedliche Unternehmer arbeiten und dabei Mängel am Gesamtwerk entstehen, so ist es später schwierig festzustellen, durch welche der vielen Teilleistungen diese Mängel entstanden sind. Der einzige Fall, in dem dies möglich ist, ist ein solcher, in dem die anderen Teilleistungen eindeutig nicht mangelhaft sind und die beanstandete Leistung nicht beeinträchtigt haben. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, ist es die Aufgabe des Unternehmers, nachzuweisen, dass seine eigene Leistung oder die Leistungen der anderen Unternehmer frei von Mängeln waren. Ist er hierbei nicht erfolgreich, so muss er die Haftung für die entstandenen Mängel übernehmen.

Falls Sie sich in der Situation des Unternehmers wiederfinden sollten und vor der Frage stehen sollten, auf welche Teilleistung die Mängel zurückzuführen sind, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

OLG Nürnberg Az.: 2 U 1623/15

BGH v. 11.03.2020 VII ZR 174/18

 

Foto(s): Rechtsanwalt Kaufmann


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