Wertpapierbetrug: So schützen Sie Ihr Depot und setzen Ihre Rechte durch
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Stuttgart, den 24. Januar 2025 – Rechtsanwalt Eser warnt vor steigender Betrugsgefahr im Zusammenhang mit Wertpapierdepots und erklärt, wie Betroffene sich wehren können.
Immer häufiger berichten Anleger über Betrugsfälle, bei denen ihre Wertpapierdepots systematisch ausgeräumt wurden. In diesen Fällen nutzen Kriminelle gezielt Sicherheitslücken oder ergaunern sich über Phishing-Methoden Zugangsdaten, um Zugriff auf die Depots zu erlangen und Gelder auf ausländische Konten zu transferieren. Besonders besorgniserregend ist, dass solche Angriffe mittlerweile oft hochprofessionell organisiert sind.
Wie ist ein solcher Betrug technisch möglich?
Der Zugriff auf Wertpapierdepots erfolgt meist durch folgende Methoden:
- Phishing: Betrüger versenden täuschend echte E-Mails im Namen von Banken oder Depotanbietern, um Kunden zur Eingabe von Zugangsdaten auf gefälschten Webseiten zu bewegen.
- Malware: Schadsoftware, die auf Endgeräten installiert wird, kann sensible Daten wie Passwörter und TAN-Codes auslesen.
- Social Engineering: Betrüger geben sich als Bankmitarbeiter aus und überzeugen Kunden telefonisch, Zugangsdaten oder TANs preiszugeben.
- Schwachstellen in der IT-Sicherheit: Bei mangelhaft geschützten IT-Systemen können Angreifer Sicherheitslücken ausnutzen, um Daten direkt abzugreifen.
Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erläutert: „Betroffene müssen schnell handeln, um ihre Ansprüche gegenüber der Bank geltend zu machen. Banken tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Kundendepots. In vielen Fällen haften sie, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.“
Betroffene sollten folgende Schritte unternehmen:
- Unverzügliche Meldung bei der Bank: Verdachtsfälle sollten sofort gemeldet und das Depot gesperrt werden.
- Anzeige bei der Polizei: Eine strafrechtliche Verfolgung kann parallel zum zivilrechtlichen Vorgehen erfolgen.
- Juristische Prüfung: Fachanwälte können die Haftung der Bank prüfen. Diese ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Transaktionen zu überwachen.
Aktuelle Urteile zeigen, dass die Gerichte zunehmend zugunsten der Kunden entscheiden. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22. Juni 2023 (Az. XI ZR 207/22), dass Banken bei der Nutzung unsicherer TAN-Verfahren haftbar sind, wenn daraus ein Schaden entsteht.
Erfolgreiche Rückforderungen durch Rechtsanwalt Eser
Rechtsanwalt Eser hat bereits zahlreiche Mandanten bundesweit gegen Banken vertreten, darunter:
- Deutsche Bank
- Commerzbank
- Consorsbank
- ING-DiBa
- DKB
In vielen Fällen konnten Rückzahlungen durch die Bank erwirkt werden, teils sogar in voller Höhe. Besonders erfolgreich war die Rückforderung in Fällen, in denen die Bank versäumt hatte, Unregelmäßigkeiten bei Transaktionen zu erkennen oder Kunden vor auffälligen Überweisungen zu warnen.
Ein Beispiel ist der Fall eines Mandanten, dessen Depot bei einer deutschen Bank um 75.000 Euro erleichtert wurde. Dank konsequenter rechtlicher Schritte erhielt der Mandant die Summe inklusive Zinsen zurück.
Wie Fachanwalt Eser helfen kann
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt Rechtsanwalt Eser über umfassende Erfahrung und Expertise in der Vertretung von Anlegern. Sein Team prüft jeden Fall individuell und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.
„Betrug im Bereich der Wertpapierdepots nimmt immer weiter zu. Es ist daher wichtiger denn je, dass betroffene Anleger ihre Rechte kennen und durchsetzen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können oft erhebliche Rückzahlungen erzielt werden“, so Rechtsanwalt Eser.
Kontakt
Rechtsanwalt Eser und sein Team stehen Betroffenen für eine erste unverbindliche Einschätzung zur Verfügung. Melden Sie sich unter:
Lange Straße 51
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
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