Wettbewerbsrecht: Abmahnung durch RA L. Göktekin, Diesel/Schmitt/Ammer o. RA E. Günther

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Onlineplattformen wie z.B. Ebay und immonet erfreuen sich großer Beliebtheit. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe an spezialisierten Anwaltskanzleien, die für ihre Auftraggeber Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße auf genau diesen Plattformen aussprechen. 

Bisher haben beispielsweise folgende Rechtsanwälte solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen verschickt:

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin im Auftrag der AlbaTrezz GmbH,

Diesel/ Schmitt/ Ammer Rechtsanwälte aus Trier im Auftrag der Onlineversand Leipzig GmbH und

Rechtsanwalt Elmar E. Günther aus Hamburg im Auftrag der Günther & Günther GmbH.

Die von den Kanzleien ausgesprochenen Abmahnungen haben dabei unterschiedliche Anknüpfungspunkte:

In den von Rechtsanwalt Levent Göktekin und den Diesel/ Schmitt/ Ammer Rechtsanwälten versendeten Abmahnungen wird dem Abgemahnten gegenüber behauptet, dass er auf der Online-Verkaufsplattform eBay Artikel als Privatperson anbiete, es sich jedoch angeblich um eine gewerbliche Tätigkeit handele. Hierdurch wird der Abgemahnte als Mitbewerber der Auftraggeber der jeweiligen Abmahnung angesehen.

Rechtsanwalt Elmar E. Günther mahnt im Auftrag seiner Mandantschaft hingegen Verstöße z.B. auf www.immonet.de ab.

Rechtsanwalt Elmar E. Günther macht beispielsweise geltend, der Abgemahnte habe auf der vorgenannten Online-Immobilienplattform für ein bestimmtes Objekt eine falsche Postleitzahl angegeben. Hierdurch würden Interessenten der jeweiligen Postleitzahl eine E-Mail über eine Immobilie erhalten, die gerade nicht in diesem angegeben Postleitzahlenbereich liegt. Hierin siehen Rechtsanwalt Elmar E. Günther und seine Aufraggeber, die Günther & Günther GmbH, einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begründet.

Alle diese wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen haben gemeinsam, dass in ihnen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen werden. Auch werden in allen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren Hundert Euro, in einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Jetzt sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig durchatmen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden. 

Wenden Sie sich an einen auf diese Fachrichtung spezialisierten Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte „modifizierte“ und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten, meist viel zu hoch bemessenen Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Wir vertreten Sie bundesweit.


Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


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