Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr durch die Anwaltskanzlei Baek Law vom 18.06.

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Wir hatten bereits kürzlich von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Frau Anja Röhr, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg berichtet.

Uns wurde nunmehr eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, gegen die Textilkennzeichnungsverordnung verstoßen zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 6.000,00 € unter Zugrundelegung einer 1,3er Geschäftsgebühr, mithin ein Betrag in Höhe von 459,40 € netto gefordert.

Die Internetplattform auf welcher der gerügte Wettbewerbsverstoß gegeben sein soll, ist das Internetportal eBay.

Wie soll nun auf diese Abmahnung reagiert werden?

Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, dass die anliegende Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form unterzeichnet wird. Soweit der Verstoß in der Sache tatsächlich zutrifft, sollte erwogen werden, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Da jedoch eine Internetrecherche ergeben hat, dass Frau Röhr anscheinend in nichtunerheblichem Maße abmahnt, sollte die Abmahnung auch unbedingt eine Überprüfung dahingehend unterzogen werden, ob diese möglicherweise rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. So haben auch wie bereits berichtet mehrere Kollegen in der näheren Vergangenheit vermehrt von Abmahnungen von Frau Röhr berichtet.

Keinesfalls sollte jedoch versucht werden, sich gegen die Abmahnung „alleine" zu verteidigen. In diesem Fall erscheint mir die Gefahr zu groß, dass möglicherweise auch eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden könnte.

Insgesamt ist festzustellen, dass gute Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung bestehen.

Lassen Sie sich unbedingt durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten.

Unabdingbar und ohne Ausnahme gelten folgende Grundregeln bei dem Erhalt einer Abmahnung:

    - Frist notieren und einhalten!

    - Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner/kein Anruf!

    - Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung!

    - Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten!

    - Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge!

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 oder erreichen per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis vereinbart. Die gilt auch, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen unter www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-abmahnung.de oder http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.


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