Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kreishandwerkerschaft Osnabrück

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kreishandwerkerschaft Osnabrück beauftragt.


Diese wird hierbei von der Anwaltskanzlei Lüpkemann LL.M. aus Hannover vertreten.


Hintergrund der Abmahnung ist eine wettbewerbswidrige Bewerbung handwerklicher Tätigkeiten nach dem Maler- und Lackiererhandwerk.


Hierbei warb die abgemahnte Person mit wesentlichen Tätigkeiten nach dem Maler- und Lackiererhandwerk. Sie war jedoch nicht mit dem beworbenen Gewerk in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen.


Die Bewerbung und Ausführung handwerklicher Tätigkeiten ist den in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben vorenthalten. Eine entsprechende Bewerbung ohne Eintragung ist wettbewerbswidrig und unzulässig. Ebenfalls liegt durch diese Art der Bewerbung eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 UWG vor.


In der Folge wird die abgemahnte Person zunächst dazu aufgefordert, den begangenen Wettbewerbsverstoß zu unterlassen und durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Hierzu wird eine Frist gesetzt. Des Weiteren wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gem. § 13 Abs. 3 UWG aufgrund eines Streitwertes in Höhe von 5.000,00 €, somit ein Betrag in Höhe von 540,49 €, geltend gemacht. Auch diese Zahlung wird innerhalb einer Frist erwartet.


Sollten auch Sie eine entsprechende wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, empfiehlt es sich unbedingt, mit einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt die Angelegenheit zu beraten. Insbesondere sollten die zunächst gering erscheinenden geforderten Beträge nicht darüber hinwegsehen, welche enormen Konsequenzen eine abgegebene Unterlassungserklärung im Rahmen des Wettbewerbs bedeuten kann. Hier sollte sich die abgemahnte Person in jedem Fall beraten lassen, wie vor und nach Abgabe der Unterlassungserklärung gehandelt werden sollte. Selbstverständlich muss zunächst geprüft werden, ob der Vorwurf der Abmahnung überhaupt zutrifft


Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten wettbewerbsrechtlichen Abmahnkonstellationen. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung telefonisch unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


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