Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des „Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.“

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des „Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.” vom 17.09.2015 wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Wir haben das Mandat übernommen zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des „Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.”.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen eines gewerblichen Internetauftrittes gegen die sogenannte Preisangabenverordnung verstoßen zu haben.

Worum handelt es sich bei der Preisangabenverordnung?

Gemäß § 2 der Preisangabenverordnung ist derjenige, der Endverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, verpflichtet neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist hierbei jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.

Neben der erforderlichen Angabe ist ferner von entscheidender Bedeutung, dass sich in unmittelbarer Nähe des Endpreises befindet. Dies bedeutet nach der Rechtsprechung des BGH, dass Endpreis und Grundpreis auf einen Blick erkennbar sein müssen.

Was verlangt die Gegenseite?

Von unserer Mandantschaft wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 194,98 € verlangt. Zudem wird unsere Mandantschaft zur Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Was ist bei Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun?

Wenden Sie sich im Falle einer Abmahnung wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Soweit auch Sie Betroffener einer Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. sind, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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