Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: IDO Interessenverband

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Seit einiger Zeit werden uns Abmahnungen des IDO- vorgelegt. Die Abmahnung des IDO bezieht sich dabei in der Regel auf wettbewerbsrechtliche Verstöße im Onlinehandel.

Wer ist der IDO- Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Unternehmer e.V.?

Der IDO weist im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass dem Verband ca. 1800 Mitglieder (Online-Apotheken, Online Warenhäuser, Online-Shops, IT –Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen usw.) angehören. Die Verbandstätigkeit und die Ziele seien u. a. auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gerichtet. Der IDO Verband begründet damit die Befugnis, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen zu dürfen. Es wird auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG verwiesen.

Wir weisen darauf hin, dass wir bereits mehrere Mandanten vertreten, die vom IDO abgemahnt wurden. Die Abmahnung sollte daher ernst genommen werden. Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-ido-interessenverband-ev_080354.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/einstweilige-verfuegung-des-landgerichts-paderborn-ido-interessenverband_083366.html

Was ist Gegenstand der Abmahnung des IDO?

Gegenstand der Abmahnung des IDO ist in der Regel der Vorwurf, der Unternehmer habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Typischer Verstöße im Onlinehandel sind beispielsweise:

- Fehlende Pflichtinformationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechts

- Fehlender Hinweis auf die OS-Plattform (klickbarer Link)

- Fehlende Hinweise nach Art. 246c Nr. 2 EGBGB

Ein Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten stellt zugleich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, da § 3a UWG vorgenannte Marktverhaltensregeln dem Wettbewerbsrecht unterwirft.

Wie sollten betroffene Unternehmen auf die Abmahnung des IDO reagieren?

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Sie haben eine Abmahnung vom IDO erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Des Weiteren sollten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.


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