Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wegen Low Carb

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Obladen Gaessler ist eine spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit über 10 Jahren erfolgreich Händler aus ganz Deutschland auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. 

Wir bieten eine telefonische kostenlose Ersteinschätzung unter 0221800676780 an. Zudem übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung/Vertragsstrafe Verband Sozialer Wettbewerb wegen LowCarb / Low Carb

Uns wurde eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V., Kantstraße 100, 10627 Berlin wegen der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Begriff „LowCarb“ vorgelegt.

Zudem liegt uns eine Vertragsstrafenforderung wegen der erneuten Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Bezeichnung „LowCarb“. Gefordert wird in dem uns vorgelegten Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von rund 15.000,00 Euro.


Was wird mit der Abmahnung wegen Low Carb gefordert?

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Aufwendungspauschale in Höhe von 238,00 Euro (200 Euro zzgl. 38,00 Euro Umsatzsteuer).

Hintergrund der Abmahnung ist der Umstand, dass es sich bei der Bezeichnung „Low Carb“ um eine nährwertbezpgene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO (LGVO) handelt. Art. 8 Abs. 1 LGVO sieht vor, dass nährwertbezogene Angaben nur dann erlaubt sind, wenn sie im Anhang der Verordnung explizit genannt sind. Low Carb oder ähnliche gleichsinnige Angaben sind in dieser Verordnung jedoch nicht in der Anlage aufgeführt. Der Verband Sozialer Wettbewerb stellt sich auf den Standpunkt, dass das Bewerben von Nahrungsergänzungsmitteln mit Low Carb oder LowCarb daher unzulässig sei.

Was ist zu tun bei einer Abmahnung wegen Low Carb?


Wenn Sie eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Der uns aktuell vorliegende Fall zeigt nämlich, wozu dies führen kann:


Vertragsstrafe durch Buchert & Buchert wegen Low Carb

Unser Mandant wurde wenige Monate nach Abgabe der Unterlassungserklärung böse überrascht, als er ein Schreiben der Kanzlei Buchert & Buchert im Auftrag des VSW erhalten hat, mit dem eine Vertragsstrafe von insgesamt ca. 15.000 Euro gefordert wird. Der VSW behauptet, dass unser Mandant vergessen habe, einzelne Angebote, die mit Low Carb beworben werden, zu entfernen. Unser Mandant habe daher gegen die Unterlassungserklärung verstoßen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese zunächst von einem Fachanwalt auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Sollte bei dieser Prüfung herauskommen, dass die Abmahnung berechtigt ist, empfiehlt sich in aller Regel die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt dabei kein Schuldeingeständnis dar, sondern verhindert dass die Unterlassungsansprüche des Verbandes Sozialer Wettbewerb durch die Kanzlei Buchert & Buchert in einem Gerichtsverfahren weiterverfolgt werden können. Ein solches Gerichtsverfahren ist nämlich regelmäßig mit sehr hohen und auch unnötigen Kosten verbunden. Dies kann durch eine professionell formulierte Unterlassungserklärung verhindert werden.

Zum Hintergrund: Werbung mit „Low Carb“ wirklich unzulässig?

Es kann durchaus die Rechtsauffassung vertreten werden, dass ein Bewerben mit Low Carb zulässig ist. Dies wäre der Fall, wenn man in der Bezeichnung „Low Carb“ keine nährwertbezogene Angabe sehen würde, sondern nur eine Bezeichnung, die ein Produkt im Rahmen eines allgemeinen Ernährungstrends bewirbt. Die herrschende Ansicht dürfte in der Bezeichnung „Low Carb“ allerdings eine nährwertbezogene Angabe sehen. Nährwertbezogene Angaben sind nämlich solche, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, und zwar aufgrund der Nährstoffe oder anderen Substanzen, die es liefert, in verminderter oder erhöhter Menge enthält oder nicht enthält.

Das Landgericht Düsseldorf hat dies in einem Urteil vom 24.10.2018 bestätigt. Auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sieht in der Bezeichnung „Low Carb“ eine nährwertbezogene Angabe und hält ein Bewerben mit Low Carb für unzulässig. 


Gang durch die Instanzen wegen Low Carb?

Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht nach unserem Kenntnisstand aber noch aus. Wenn man also bereit ist, das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens über mehrere Instanzen zu führen, etwa weil eine Betriebshaftpflichtverischerung oder eine Rechtsschutzversicherung ein solches decken würde, kann man den Gang durch die Instanzen durchaus wagen.

Wir stehen Ihnen auch in diesem Fall gerne zur Seite.

Wenn man zu einem solchen kostenintensiven Verfahren jedoch nicht bereit ist, sollte man die Angelegenheit außergerichtlich durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu einem Abschluss bringen. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.


Über 10 Jahre Erfahrung - Kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren erfolgreich Händler auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, Markenrecht und Medienrecht. Wir vertreten deutschlandweit. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wozu auch das Wettbewerbsrecht gehört. Rechtsanwalt Gaessler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Der Verband Sozialer Wettbewerb ist dabei regelmäßiger Gegner, sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen (bis hin zum Bundesgerichtshof).

Wenn auch Sie eine Abmahnung vom  Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) erhalten haben, können Sie uns für eine telefonische Ersteinschätzung jederzeit gerne unter 022180067680 kontaktieren. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema