„Wette auf den Tod“ geht nicht auf – Verjährung beachten

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Hahn Rechtsanwälte bietet Info-Tage zu Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Policen an.

Stuttgart: 03.04.2012: Jüngst hat der DS-Rendite-Fonds Nr. 101 GmbH & Co. Life Value I KG vom Emissionshaus Dr. Peters eine Kapitalerhöhung beschlossen. Hintergrund ist auch bei diesem Zweitmarktpolicenfonds, dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die laufenden Versicherungsprämien zahlen zu können. Die Versicherungssummen werden nicht wie prognostiziert fällig. Die „Wette auf den Tod" geht damit nicht auf. Bei einem weiteren Fonds mit US-amerikanischen Policen, der Life Bond Fonds 1 GmbH & Co. KG, wird aktuell von der Geschäftsführung sogar der Verkauf des Policenportfolios und die Liquidation der Fondsgesellschaft zum 31.12.2013 empfohlen. 

„Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger dringend insbesondere die 10-Jahres-Verjährungshöchstfrist beachten, die mit der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt und nach 10 Jahren taggenau endet", empfiehlt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Den meisten Anlegern sei diese 10-Jahres-Höchstfrist nicht bekannt. Als Datum, an dem die Frist zu laufen beginnt, sollte vorsorglich der Zeichnungstag notiert werden. Wer also beispielweise eine Beteiligung am 28. August 2002 gezeichnet hat, sollte die Frist am 28. August 2012 beachten. „Ähnlich wie der Dr. Peters-Fonds Life Value I kranken die uns bekannten Fonds", so Dr. Brockmann weiter, „durchgängig an zu optimistischen Sterbeannahmen. Hierbei handelt es sich um konzeptionelle Fehler, da veraltete und untaugliche Sterbetafeln verwandt worden sind." Mit welchen Ergebnissen die Anleger im Hinblick auf ihr eingezahltes Kapital rechnen können, ist vielfach ungewiss. Hahn Rechtsanwälte bietet daher im April 2012 zahlreiche kostenfreie Informationstage in verschiedenen Städten an (Bremen, Hamburg, Stuttgart, Köln, München). Anmeldungen können unter http://www.ra-hahn-mcl.de/content/veranstaltung/veranstaltungen.shtml vorgenommen werden.

Dr. Petra Brockmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
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E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
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Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.


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