Whistleblower in Tönnies-Kantine: Kündigung wegen heimlicher Videoaufnahmen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Eine Catering-Mitarbeiterin filmt augenscheinlich die Betriebskantine eines großen fleischverarbeitenden Betriebs, und damit wohl auch, dass die dort Beschäftigten mitunter keinen größeren Abstand zueinander haben. Sie stellt die Aufnahmen mit mutmaßlichen Verstößen gegen covid-19-Abstandsregeln ins Internet. Dafür wird ihr gekündigt. Darüber berichtet Spiegel Online in einem Artikel vom 02.07.2020. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck bewertet den Fall im Hinblick auf die Rechte von Whistleblowern, oder Hinweisgebern, in der Bundesrepublik.

Ob die Kündigung durch ein Gericht kassiert worden wäre, bleibt im Dunkeln. Zwar hat die Mitarbeiterin Kündigungsschutzklage erhoben. Es kam aber nicht zum Urteil, da sich die Mitarbeiterin mit ihrem Arbeitgeber während des Verfahrens auf eine Abfindung geeinigt hatte.

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers keine Videoaufnahmen von Arbeitsabläufen und von anderen Kollegen bei der Arbeit machen. Schon gar nicht dürfen sie diese Aufnahmen ins Netz stellen. Damit verstoßen sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und riskieren die Kündigung!

Nur: Die Arbeitnehmerin hätte unter Umständen kaum eine andere Möglichkeit gehabt, gegen die Missstände vorzugehen. Denn nach geltendem Arbeitsrecht muss ein Arbeitnehmer, bevor er einen Missstand bei den Behörden anzeigt oder öffentlich macht, das Problem zuerst betriebsintern ansprechen – ein Weg, der nicht selten im Sande verläuft oder dem Arbeitnehmer über kurz oder lang schadet.

Das Fehlen eines angemessenen Schutzes von Whistleblowern schadet nicht nur den Arbeitnehmern, die die Kündigung riskieren, falls sie Missstände ansprechen oder offenlegen. Die Unternehmen leiden auch. Die aktuelle rechtliche Lage kann eine Unternehmenskultur fördern, in der Tricksereien, ethisch fragwürdiges Verhalten und Straftaten geduldet und verheimlicht werden. Oder sie führen dazu, dass die Führungsebenen eines Konzerns von solchen Missständen nichts mitbekommen. Beides kann zum Untergang großer Unternehmen führen.

Auch wenn Whistleblower keinen angemessenen arbeitsrechtlichen Schutz in der Bundesrepublik genießen: Ihre Kündigung steht oft auf wackligen Füßen. Arbeitgeber machen erfahrungsgemäß viel falsch, wenn sie Mitarbeitern kündigen, die Missstände offenlegen. Dagegen erhobene Kündigungsschutzklagen haben oft gute Aussichten auf Erfolg. Und: In diesen Verfahren werden häufig hohe Abfindungen gezahlt, da die meisten Arbeitgeber die Sache möglichst schnell hinter sich bringen wollen.

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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