Wichtigste Grundsätze des polnischen Arbeitsrechts

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1. Formen der Beschäftigung in Polen

In Polen wird das Arbeitsverhältnis im Arbeitsgesetzbuch (poln. kodeks pracy), weiter AGB genannt, geregelt. Anders als in Deutschland, wo die geltenden Tarifverträge von ausschlaggebender Bedeutung sind, hat dieses Gesetz eine Grundbedeutung im polnischen Arbeitsrecht; die Tarifverträge kommen in Polen dann in Betracht, wenn sie in einem bestimmten Arbeitsbetrieb gelten. Im AGB werden die Mindesterfordernisse geregelt, die einem Arbeitnehmer Schutz gewähren. Somit ist die Abweichung vom AGB nur dann möglich, wenn die Bestimmungen günstiger für den Arbeitnehmer sind – andernfalls werden sie ungültig und folglich durch die Vorschriften des AGB zu ersetzen.

Nach den Vorschriften des AGB verpflichtet sich der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags, für den Arbeitgeber und unter dessen Leitung Arbeit einer bestimmten Art zu verrichten, an einem durch den Arbeitgeber bestimmten Ort und in einer durch den Arbeitgeber bestimmten Zeit; der Arbeitgeber verpflichtet sich dagegen, den Arbeitnehmer gegen Entgelt zu beschäftigen.

2. Formen der Arbeitsverträge

Aach dem AGB kann man in Polen einen Arbeitsvertrag auf Probezeit, auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abschließen.

Nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften werden Arbeitsverträge auf Probezeit von nicht mehr als 3 Monaten zwecks der Prüfung der Qualifikationen von Arbeitnehmern und der Möglichkeit, sie zur Ausübung einer bestimmten Art der Arbeit zu beschäftigen, geschlossen.

Ein erneuter Abschluss des Vertrages auf Probezeit mit demselben Arbeitnehmer ist nur in bestimmten Fällen zulässig, und zwar:

  • wenn der Arbeitnehmer zwecks Ausübung einer anderen Art der Arbeit beschäftigt werden soll;
  • nach Ablauf von wenigstens 3 Jahren vom Tag der Auflösung oder dem Erlöschen des vorherigen Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitnehmer zwecks Ausübung derselben Art der Arbeit beschäftigt werden soll; in diesem Fall ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag auf Probezeit einmalig erneut abzuschließen.

3. Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit (befristeter Arbeitsvertrag)

Wie wir Sie schon darauf angewiesen haben, darf der befristete Arbeitsvertrag nach polnischem Recht maximal auf 33 Monate abgeschlossen werden. Selbiges betrifft die Gesamtzeit der Beschäftigung auf der Grundlage von mehreren Arbeitsverträgen auf bestimmte Zeit, die zwischen denselben Parteien des Arbeitsverhältnisses geschlossen worden sind. Die maximale Gesamtzahl der befristeten Verträge wurde auf 3 Verträge gesetzlich beschränkt. Wie vorher angewiesen, hat dies zur Folge, dass ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer berechtigt ist, maximal 3 befristete Arbeitsverträge auf maximal 33 Monate abzuschließen. Sollte das Arbeitsverhältnis die oben genannten Fristen und Zahl der Verträge überschreiten, gilt ein befristeter Vertrag als Vertrag auf unbestimmte Zeit.

4. Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit (unbefristeter Arbeitsvertrag)

Grundsätzlich ist diese Form des Arbeitsvertrags durch die Arbeitnehmer für ein Stabilitätsgefühl erwünscht. Beachtenswert ist der soziale Hintergrund – polnische Arbeitnehmer sind oft an Krediten interessiert. In Polen will man eher eigene Wohnung (eigenes Haus) haben als sie (es) mieten. Ein Interesse an dieser Form des Arbeitsvertrags haben aber auch oft die Arbeitgeber, die einen loyalen Arbeitnehmer haben möchten.

Bemerkenswert ist aber, dass die Auflösung des unbefristeten Arbeitsvertrags aus Sicht eines Arbeitgebers nur in bestimmten Fällen erfolgen kann. Mehr Informationen zur Auflösung der Arbeitsverträge finden sie unten.

Wie wir Sie schon darauf hingewiesen haben, sollen die Arbeitnehmer in den Fällen der oben genannten Verträge innerhalb von 7 Tagen nach dem Vertragsabschluss über ihre Anstellungsbedingungen informiert werden.

5. Auflösung der Arbeitsverträge

Nach den Vorschriften des AGB kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in einer der folgenden genannten Weisen erfolgen:

  • in beiderseitigem Einvernehmen;
  • durch Erklärung einer der Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist (Auflösung des Arbeitsvertrages durch Kündigung);
  • durch Erklärung einer der Parteien ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages);
  • mit Ablauf der Zeit, für die der Vertrag geschlossen wurde.

Im polnischen Arbeitsgesetzbuch werden die Pflichten des Arbeitgebers, eine Kündigung schriftlich zu begründen und über das dem Arbeitnehmer zustehende Rechtsmittel der Anrufung des Arbeitsgerichts schriftlich zu belehren, geregelt. Die oben genannte Begründung wird im Fall einer Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages oder im Fall einer fristlosen Auflösung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber vorausgesetzt.

6. Mindestlohn

Die Mindestlöhne in Polen werden durch die Verordnungen des Ministerrats geregelt. Nach der geltenden Verordnung des Ministerrats vom 11. September 2018 über die Höhe des Mindestentgelts und Mindeststundenlohns beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2019 2250,00 PLN (in Worten: zweitausendzweihundertfünfzig Złoty 00/100) brutto monatlich. Von diesem Mindestbetrag, der für die im Sinne des Arbeitsrechts tätigen Personen bestimmt wurde, hängt auch der Mindeststundenlohn für die wegen des Auftrags-/Dienstleistungsvertrags Beschäftigten ab. Dieser Mindeststundenlohn beträgt ab 1. Januar 2019 14,70 PLN (in Worten: vierzehn Złoty 70/100) brutto.

Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.

Rechtsanwältin PL/BLU Rechtsanwälte Breslau


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