Widerruf Autokredit LG Ravensburg: Käufer schuldet keinen Wertersatz für 70.000 gefahrene Kilometer

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Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 (Az. 2 O 259/17 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Autokäufer eines Skoda Roomster 1.2 TSI, der diesen Kauf über die Volkswagen Bank im Jahre 2015 über ein Darlehen finanziert hatte, nach wirksamem Widerruf des Darlehensvertrages im Jahre 2017 keinen Wertersatz für die bisher gefahrenen 70.000 Kilometer schuldet.

Der Käufer hatte sich darauf berufen, von der Volkswagen Bank bei Vertragsschluss nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. Dies bestätigte das Gericht. Der im Jahre 2015 geschlossene Vertrag konnte damit noch im Jahre 2017 wirksam widerrufen werden.

Nach einem wirksamen Widerruf schuldet der Autokäufer keine Zahlungen auf den Darlehensvertrag mehr und kann alle bislang geleisteten Zahlungen an das Autohaus und die Volkswagen Bank zurückfordern. Im Gegenzug muss er lediglich das Auto zurückgeben. Wertersatz schuldet er nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bestehenden Rechtslage nicht, wie das Landgericht urteilte. Damit ist der Autokäufer im vorliegenden Fall 70.000 Kilometer „umsonst“ gefahren.

Darlehensnehmer von Autokrediten sollten ihre Verträge prüfen lassen 

Nicht nur die Volkswagen Bank sondern auch sehr viele weitere Autobanken haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt, sodass noch heute der Widerruf dieser Verträge möglich ist.

Keinen Wertersatz für gefahrene Kilometer schulden mit der Rechtsprechung des LG Ravensburg alle Autokäufer und Darlehensnehmer, die Darlehensverträge nach dem 12.06.2014 geschlossen haben und diese wirksam widerrufen haben.

Bevor der Widerruf des Darlehensvertrages erklärt wird, sollte eine Prüfung des Darlehensvertrages auf Widerrufsmöglichkeiten erfolgen. Auch sollte vor Erklärung des Widerrufs geprüft werden, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine solche in vielen Fällen vor Widerruf noch abgeschlossen werden.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte bietet Darlehensnehmern bei Autobanken eine Prüfung der Möglichkeiten, diesen Vertrag noch heute widerrufen zu können. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und übersenden Sie uns Ihren Vertrag zur Prüfung. Mit der Übersendung der Vertragsunterlagen entstehen Ihnen keine Kosten.

Wir vertreten Autokäufer deutschlandweit gegen Autobanken, Autohäuser und Autohersteller zur Durchsetzung von Widerrufen, Schadensersatz oder der Rückabwicklung des Autokaufs.

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