Widerruf vieler Verbraucherdarlehen und Autokredite nach EuGH-Urteil möglich

  • 2 Minuten Lesezeit

Der EuGH sorgt beim Widerruf von Verbraucherdarlehen und insbesondere Autokrediten für einen echten Paukenschlag. Mit Urteilen vom 9. September 2021 machte er klar, dass Darlehensverträge noch Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden können, wenn die Bank fehlerhafte oder unzureichende Angaben gemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Insbesondere müsse die Bank konkrete Angaben zur Höhe des Verzugszinses und zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung machen, so der EuGH. Pauschale oder abstrakte unverständliche Angaben seien unzureichend.

Richtungsweisendes Urteil für den Widerruf

„Das Urteil hat absolut richtungsweisenden Charakter. Ein großer Teil der Kreditverträge und insbesondere Autofinanzierungen dürfte nun aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Angaben der Banken widerrufbar sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Das Landgericht Ravensburg hatte den Stein ins Rollen gebracht und dem EuGH strittige Fragen zum Widerruf vorgelegt. Anders als der BGH, der in diesen Punkten zuletzt eher bankenfreundlich entschieden hat, hat der EuGH die Rechte der Verbraucher beim Widerruf gestärkt. Er stellte klar, dass bei den Verzugszinsen der Prozentsatz konkret angegeben werden muss. „Pauschale Angaben wie der Verzugszins liegt 5 Prozent über dem Basissatz sind damit unzureichend“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Ebenso ist es erforderlich, dass die Bank mindestens eine Berechnungsmethode für den Verbraucher klar und verständlich darstellt und sich nicht in abstrakten für den Laien kaum durchschaubaren Formulierungen ergibt, erläutert der Rechtsanwalt aus Wiesbaden; Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Viele Kreditverträge fehlerhaft

Konkret ging es in den drei Verfahren um Autokredite der VW-Bank, Skoda-Bank und BMW-Bank. „Auch die meisten anderen Banken haben ähnliche unzureichende Angaben zum Verzugszins oder zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung gemacht. Diese Kreditverträge lassen sich nach der Rechtsprechung des EuGH nun unbefristet widerrufen, weil durch die fehlerhaften Angaben die Widerrufsfrist nie zu laufen begann“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Der Widerruf kann besonders bei Autokrediten interessant sein, da zwischen Darlehensvertrag und Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Das führt dazu, dass nach einem erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt werden und der Verbraucher gegen Rückgabe des Fahrzeugs seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurückbekommt, erläutert der Rechtsanwalt aus Wiesbaden; Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Video zum Thema „Kreditwiderruf beim Autokauf“: hier


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema