EuGH Urteil: Widerruf Autokredit und Darlehen ist bei fast allen Verträgen heute noch möglich!

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Mit seinem Urteil vom 09.09.2021 mit den Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen und Autokrediten erheblich gestärkt. Die meisten Kunden können dadurch alte Kreditverträge widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist. Das Urteil ist auch im Diesel Abgasskandal für Autokäufer ein Segen.

Der EuGH hatte über Klauseln in Autokreditverträgen der VW-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank zu urteilen und sagt sehr klar: Das, was da drin steht, reicht nicht, um die Verbraucher vor Benachteiligung zu schützen. Das europäische Recht verlangt mehr:

Inhalt des EuGH-Urteils zum Widerruf von Autokrediten:

Der EuGH urteilte im Wesentlichen: Das, was in dem Vertrag steht, muss für einen Durchschnittsverbraucher, der keine Fachkenntnisse im Finanzbereich hat, leicht verständlich sein. Es ging um Klauseln und Pflichtangaben im Darlehensvertrag zur Berechnung von Zinsen bei Ratenzahlungsverzug, Kündigung, die Beschwerdemöglichkeiten und die sog. Vorfälligkeitsentschädigung.

Ein ähnliches Urteil hatte der EuGH schon im März 2020 zu dem sog Kaskadenverweis bei Autokrediten gefällt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) war anderer Auffassung. Der BGH hatte eine Vielzahl von Pflichtangaben für hinreichend deutlich erachtet und zusätzlich noch behauptet, der EuGH würde dies auch so sehen.

Der EuGH hat mit dem aktuellen Urteil der Rechtsprechung des BGH in mehreren Punkten eine deutliche Absage erteilt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist ein Meilenstein für sehr viele Kreditverträge und Verbraucherrechte in Deutschland.

Welche Autokredite und Darlehen sind nach EuGH nun widerrufbar?

Sehr viele Verträge haben Mängel, und wegen dieser Mängel hat die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht begonnen. Der Widerruf, der Ausstieg aus dem Vertrag, ist für die Kunden daher auch heute noch möglich. Selbst wenn der Vertrag schon vor Jahren abgeschlossen wurde.   

Fast alle Autokredite und KFZ-Darlehen sind widerrufbar!

Aktuell ist dies wichtig für den Autokredit und KFZ Darlehen im Diesel-Abgasskandal. Hier kann der Autokäufer, wenn das KFZ teil oder vollständig durch ein Autodarlehen finanziert wurde einfach den Widerruf des Darlehensvertrages erklären. 

Ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrages führt nicht nur dazu, dass der Kreditvertrag rückabgewickelt wird, sondern auch der Kaufvertrag für das Fahrzeug, da das Autohaus in der Regel den Autokredit vermittelt. Ein sog. verbundenes Geschäft.

Im Rahmen der Rückabwicklung gibt der Kreditnehmer das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurück und muss keine Kreditraten mehr zahlen. Darüber hinaus erhält der Kunde alle bis zum Widerruf auf den Kredit geleisteten monatlichen Zahlungen und auch eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung erstattet. Umstritten ist, ob er sich einen sogenannten Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer anrechenen lassen muss. In jedem Fall sind Sie den PKW nach Widerruf fast kostenfrei gefahren und können einen neueren PKW anschaffen, der die Abgasgrenzwerte auch im Fahrbetrieb einhält.            

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Verbraucherkredite sind widerrufbar

Der Widerruf kann lukrativ sein, wenn die Kreditzinsen in dem ursprünglichen Vertrag sehr hoch waren und bei einem neuen Vertrag viel weniger zu zahlen wäre. Oder wenn sich die Lebensumstände geändert haben und man nicht mehr an den Vertrag gebunden sein möchte. Viele andere Verbraucherdarlehensverträge sind unter Umständen auch fehlerhaft - der für ein neues Sofa oder für einen Urlaub. 

Immobilienkredite sind von dem EuGH Urteil nicht erfasst:

Nur für Immobilienkredite gelten andere Regeln. Damit hat sich der Europäische Gerichtshof in diesem Urteil nicht beschäftigt. Auch hier gibt es aber weiterhin die Möglichkeit des "Widerufsjokers" bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder fehlenden Pflichtangaben.

Wie sind die Erfolgsausichten für den Wideruf der Autofinanzierung oder KFZ-Darlehen einzuschätzen?

Das Urteil des EuGH ist für die Mitgliedstaaten bindend und somit durch nationlen Gerichte zu beachten. Der EuGH hat nicht nur die Grundsätze bei der Würdigung der Kreditverträge festgelegt, sondern auch bestimmt, dass die Einwendungen der Banken zur Verwirkung oder Sittenwidrigkeei eines Widerrufs unbeachtlich sind.

Nach unserer Auffassung sind nun fast alle Autofinanzierungen, Autokredite und Verbraucherdarlehen noch heute widerufbar. Soweit die (Auto-)Bank den Widerruf nicht anerkennt, haben Klagen nach dem erfreulichen EuGH Urteil gute Erflogsaussichten. Denn die Aussichten, vor Gericht Recht zu bekommen, sind für die Verbraucher nun so gut wie nie zuvor.

Die Erfolgschancen sind dann besonders gut, wenn der Widerruf erklärt wird, solange die Finanzierung noch läuft. Denn bei bereits beendeten Kreditverträgen könnte eine Verwirkung des Widerrufsrechts angenommen werden.

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Wer darüber nachdenkt, aus seinem Kredit auszusteigen, braucht unbedingt fachanwaltliche Beratung. Wir haben bundesweit über 1000 Kreditverträge und Widerrufsbelehrungen geprüft und konnten etliche Verträge für unsere Mandanten rückabwickeln. Diese Erfahrung ist schon vor Erklärung eines Widerrufs und Ausstieg aus einem laufenden Darlehen oder einem Autokredit sehr wichtig.

Nach Ablehnung eines Widerrufs durch die Bank trägt ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts und eines Klageverfahrens. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kommt in vielen Fällen und nach dem positiven EuGH Urteil eine Prozessfinanzierung in Betracht.

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Foto(s): Knud Steffan

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