Widerruf von Immobilienkrediten der Volksbanken zwischen 2010 und 2014 möglich

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Wenn Sie einen Immobilienkredit bei einer Volksbank, Raiffeisenbank und Sparda-Bank zwischen Sommer 2010 und 2014 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können Sie sich freuen. Denn möglicherweise können Sie diesen teuren Kredit noch heute widerrufen und von dem sog. Widerrufsjoker profitieren.

LG Düsseldorf lässt Widerruf vom Immobiliendarlehen der Volksbanken wegen widersprüchlicher Klausel zu:

Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.12.2017, Aktenzeichen 10 O 143/17, welches noch nicht rechtskräftig ist, führt eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Irreführung des Verbrauchers und damit zum Widerspruchsrecht. Das Urteil enthält „Sprengstoff“, urteilt das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen IFF.

Das LG Düsseldorf sah die Widerrufsinformationen der beklagten Bank deshalb als falsch an, weil die Widerrufsfristen nach Ansicht des Landgerichts durch eine Klausel in den verwendeten AGBs der Bank kompromittiert wurden und damit fehlerhaft sind. 

Diese Klausel wurde ab dem 11.06.2010 von vielen Volksbanken, Sparda-Banken und Raiffeisenbanken verwendet und führt insgesamt zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung.

In den AGBs der beklagten Bank fand sich unter Punkt Nr. 26 folgende Passage:

„26 Abbedingung von § 193 BGB: Die Parteien bedingt die Regel des § 193 BGB ab, wonach dann, wenn an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist und der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärung- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt. Durch das Abbedingen dieser Regelung kann beispielsweise die Fälligkeit einer Rate auch an einem allgemeinen Feiertag, einem Sonnabend oder einem Sonntag eintreten.“

Das LG Düsseldorf sah mit dieser Klausel die Widerrufsfristen von 14 Tagen bzw. 30 Tage für die Rückübertragung nach dem Widerruf als unzulässig verkürzt an. Denn „durch die verkürzte Darstellung der Widerrufsfrist kann der Verbraucher zu der Fehlvorstellung verleitet werden, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist“. Somit seien die Widerrufsinformationen des Darlehensvertrages fehlerhaft, weil abweichend vom Gesetz zulasten der Darlehensnehmer bei den Fristen abgewichen wurde. Diese Formulierungen in den AGBs seien geeignet den Darlehensnehmer in die Irre zu führen, soweit es die tatsächliche Länge der Widerrufsfrist angeht als auch der damit zusammenhängenden Rückgewährfristen. 

Sollte sich das Urteil bestätigen, können sich daher wohl noch viele Darlehensnehmer von ihren teuren Immobilienkrediten trennen und von den derzeit niedrigen Zinsen durch Umschuldung profitieren. Mit dem Widerrufsjoker können oft fünfstellige Beträge erspart werden.

Wir haben schon über 1000 Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten geprüft und helfen Ihnen gern bei der Überprüfung ihres Immobilienkredites, wenn Sie diesen nach 2010 z. B. bei einer Volksbank abgeschlossen haben.

JUSTUS Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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