Widerruf – Wie kann man einen Auto-Leasingvertrag widerrufen? Widerruf bei Finanzierung oder Leasing

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Bei Immobiliendarlehen ist mittlerweile bekannt, dass bei vielen der verwendeten Verträge Fehler in den Widerrufsbelehrungen oder anderen Informationspflichten für Verbraucher waren und teilweise sind.

Vor allem der „Widerrufsjoker“ hat bei Immobiliendarlehen vielen Verbrauchern eine Möglichkeit eröffnet, teure Kredite vorzeitig zu beenden oder überaus günstige neue Konditionen zu verhandeln.

Grundlage hierfür waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die dazu führten, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und somit die entsprechenden Verträge noch nach Jahren widerrufen werden konnten.

Widerrufsmöglichkeiten bei sonstigen Finanzdienstleistungsverträgen: z. B. Kfz-Leasing

Was vielen Verbrauchern jedoch nach wie vor nicht bekannt ist: Solche Widerrufsmöglichkeiten bestehen auch bei anderen Finanzdienstleistungsverträgen.

Hierzu zählen auch Kfz-Leasing- oder Finanzierungsverträge, sodass auch hier, bei entsprechenden Fehlern in der vertraglichen Gestaltung, ein Widerruf noch möglich ist, obwohl die vermeintliche Widerrufsfrist schon abgelaufen ist.

Fehlerhafte Vertragsgestaltung

Sofern denn Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht oder sonstige Informationspflichten missachtet wurden, kann eine Lösung vom Vertrag weiterhin möglich sein.

Rechtsfolgen

Im Falle eines Widerrufs sind grundsätzlich die geleisteten Zahlungen zurückzugewähren, sodass Verbraucher, die wirksam widerrufen konnten, die bisher gezahlten Raten zurückerstattet erhalten.

Je nachdem, wann der Vertragsschluss erfolgte, ist diesem Wert eine etwaige Nutzungsentschädigung gegenzurechnen. Allerdings gilt für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, die Besonderheit, dass Verbraucher hier bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten müssen.

Insgesamt kann sich die Prüfung der möglicherweise betroffenen Verträge durch einen Anwalt somit sehr lohnen.

Wir beraten Sie gerne, falls Sie weitere Fragen hierzu haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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