Widerrufsjoker – jetzt dran bleiben!

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Mit großem Getöse wurde der Widerrufsjoker im Juni 2016 zu Grabe getragen – aber ist er auch wirklich tot? Rechtsanwalt Karsten Eckhardt, Inhaber der Wirtschaftskanzlei „WiBar“ aus Hanau ist sicher: „Da geht noch was“ und erinnert Bankkunden an eine weiterhin nicht unbeträchtliche Anzahl noch immer zu widerrufender Darlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Eckhardt: „Wenn diese Verträge unter Verwendung falscher Widerrufsbelehrungen geschlossen wurden, dann sind sie widerrufbar!“

Am 21. Juni 2016 endete zwar das „ewige Widerrufsrecht“ für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, aber Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen und können weiterhin widerrufen werden. Eckhardt: „Sofern die Widerrufsbelehrungen Fehler aufweisen, sollte widerrufen werden, wenn es für den Darlehensnehmer Sinn macht, z. B. wenn mit hohen Zinsen finanziert wurde, ein hohes Vorfälligkeitsentgelt gezahlt wurde oder der Vertrag aus sonstigen Gründen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentscheidung beendet werden soll!“

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwalt Eckhardt in direkter Nachbarschaft des Bankenzentrums Frankfurt bestens mit der Thematik Widerruf vertraut. Er empfiehlt Bankkunden, dringend eine Auseinandersetzung mit dem Thema Widerruf zu beginnen und spricht auch diejenigen direkt an, die ein zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossenes Alt-Darlehen schon widerrufen und einen ablehnenden Bescheid ihrer Bank erhalten haben: „Natürlich wird das abgelehnt, weil die Ablehnung eines vom Kunden eingereichten Widerrufs für die Bank völlig folgenlos bleibt, schlimmer noch: Reagiert der Bankkunde nicht, dann droht eventuell sogar der Verlust des Anspruchs durch Verwirkung!“ Nach einer Ablehnung sollten Betroffene auf jeden Fall einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht konsultieren, um bestehende Forderungen mit Nachdruck durchzusetzen.

Unterstützung für Bankkunden

„Ziel unserer Kanzlei und insbesondere unserer Initiative 'Lawyers Fortune Care' ist es, Bankkunden Hilfestellungen zu leisten, um Verhandlungen auf Augenhöhe zu realisieren. Rechtsanwalt Karsten Eckhardt ist nicht nur Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hanau, sondern auch wegen der Stationen seiner Aus- und Fortbildung prädestiniert als juristischer Bankkunden-Berater: Der „WiBar“-Gründer und -Inhaber ist seit 2001 Dozent für Bankrecht an der Bankakademie – School of Finance – und zertifizierter Berater der Immobilienwirtschaft. Nach den beiden Staatsexamen arbeitete er 11 Jahre als angestellter Rechtsanwalt einer Bank. „Ich habe in den vergangenen Jahren tiefe Einblicke gewinnen können und kenne die Verteidigungsstrategien von Banken, wenn es darum geht, bestehende Schadensersatzansprüche gegenüber Ihren Kunden abzuwehren!“

Jeder geschäftsfähige Deutsche besitzt ein Konto und immer, wenn es zu Diskussionen über Zinssätze oder die Höhe von Bearbeitungsgebühren geht, verliert der Kunde die Augenhöhe. Eckhardt: Vielfach ist er auf die Bank einfach angewiesen oder er möchte der Bank gern vertrauen, weil Misstrauen einfach sehr viel Arbeit macht!“ Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht empfehlen aber: „Schauen Sie Ihrer Bank auf die Finger und gehen Sie jeglichen Verdachtsmomenten nach!“ Eckhardt weiß: Das funktioniert in den seltensten Fällen ohne anwaltlichen Druck, denn in aller Regel werden Einwände von Kunden bankenseits weggewischt mit Hinweisen auf grundsätzliche Zulässigkeiten von Gebühren und Zinsberechnungen: „Banken haben ja auch nichts zu befürchten: Wird der Kundeneinwand nicht mit Gutachten und anwaltlicher Fristsetzung begleitet, dann verlaufen diese privaten Anfragen im Sande. Die Bank sitzt so etwas einfach aus!“

Insbesondere, wer über lange Zeit hohe Dispo-Darlehen oder genehmigte Überziehungen in Anspruch genommen hat, sollte die Zinsberechnung prüfen lassen. Für ein Erstgespräch zur grundsätzlichen Vertrauenswürdigkeit der Bank steht Fachanwalt Eckhardt allen Interessierten gern zur Verfügung.


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