Die Abmahnung und Online-Handel: Widerrufsrecht, Muster-Widerrufsformular und Mängelhaftungsrecht

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Wann drohen Abmahnungen im Online-Handel? Informationspflichten und Abmahngründe im Wettbewerbsrecht

14. März 2024

Im Online-Handel sind Unternehmer zahlreichen Informationspflichten unterworfen, deren Nichterfüllung zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen kann. Insbesondere die Informationspflichten zum Widerrufsrecht, zum Muster-Widerrufsformular und zur Mängelhaftung sind häufige Anlässe für Abmahnungen. Hier ein Überblick:


I. Widerrufsrecht und Abmahngefahr

Verbraucher haben im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren und ein Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Versäumt ein Unternehmer diese Hinweise, kann dies eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.


II. Mängelhaftung und Gewährleistung

Unternehmer müssen die Kaufsache frei von Sachmängeln verschaffen und den Verbraucher darüber informieren. Verstöße gegen diese Informationspflichten oder rechtswidrige Klauseln in den AGB können zu Abmahnungen führen.


III. Hinweise zum Vertragsschluss und zur Vertragstextspeicherung

Unternehmer müssen den Verbraucher über die Schritte zum Vertragsschluss und die Speicherung des Vertragstextes informieren. Vernachlässigung dieser Pflichten kann ebenfalls abmahnrelevant sein.


IV. Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte unterstützen Sie als Hamburger Anwaltskanzlei bei allen Fragen um das Thema Wettbewerbsrecht

Unternehmer im Online-Handel stehen vor einer Vielzahl von Informationspflichten und Aufklärungspflichten, deren Verletzung zu Abmahnungen führen kann. Um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden oder gegen wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen, bieten wir von Rieck & Partner Rechtsanwälte unsere Expertise im Bereich des Wettbewerbsrechts an.

Benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung Ihres Onlineshops oder möchten Sie gegen unlautere Wettbewerber vorgehen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach unverbindlich ein erstes Gespräch oder senden Sie uns bei Fragen zum Wettbewerbsrecht eine Nachricht über Anwalt.de oder per E-Mail an Oliver.Eiben@Rieck-Partner.de. 

Wir unterstützen Sie gerne!

Foto(s): Oliver Eiben


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