"Widerspruch" gegen den Bußgeldbescheid – rote Ampel – Mitzieheffekt

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Es passiert oft an viel befahrenen Kreuzungen: So auch Hubert K., der mit seinem 40 t Lkw „über Rot fuhr“. Der Bußgeldbescheid kam einige Wochen später ins Haus geflattert. Die Ehefrau staunte nicht schlecht, als sie den gelben Briefumschlag öffnete und lesen musste, dass Herr K. demnächst einen Monat Fahrverbot antreten sollte. „Innerhalb der nächsten 4 Monate“ heißt es dort für den Verkehrsteilnehmer, der noch keine Punkte in Flensburg hat und praktisch unbescholten ist. Dazu kommen noch 2 Punkte (5 Jahre Verjährungsfrist) und 200 Euro Geldbuße. Ein Hammer!

Wie kam es dazu? In der Kanzlei schutte.legal melden sich bisweilen Betroffene, die wie Hubert K. sich den Verstoß nicht erklären, sich teilweise nicht einmal an die Verkehrssituation erinnern können.

Rechtsanwalt Torsten Schutte beantragt in diesem Stadium, nachdem erst einmal fristwahrend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt worden ist, die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte bei der Bußgeldbehörde.

Hierdurch ist sichergestellt, dass das behördliche Verhalten und die Beweisergebnisse vollumfänglich überprüft werden können. So auch bei diesem Rotlichtverstoß an einer Hauptverkehrskreuzung in Leipzig. Wie ebenfalls weit überwiegend festzustellen ist, werden von dem Verstoß im Tatzeitpunkt Fotos von der Überwachungskamera gefertigt, die (hier) den Lkw in seiner vollen Länge oder aber die Fahrzeugfront abbilden, jeweils in 3 verschiedenen Sequenzen.

An dieser Stelle kann der Rechtsanwalt, und das wird bei schutte.legal immer getan, zunächst einmal auswerten, mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug über Rot gefahren war. Der Vorwurf, der zu den Regelfolgen wie oben dargestellt führt, lautet: „Das Rotlicht dauerte bereits über eine Sekunde an.“ 

Es ist klar, dass diese eine Sekunde mit 5 km/h oder mit 50 km/h überfahren werden kann.

Vorliegend war zu berechnen, dass die Zugmaschine mit 5 km/h über die Haltelinie gefahren war und, auch sehr wichtig, ein Pkw in anderthalb Fahrzeuglängen vorausfuhr.

Das Ergebnis der Analyse der amtlichen Ermittlungsakte war damit auch für Hubert K. nachvollziehbar. 

Offensichtlich wurde Hubert K. Opfer des Mitzieheffekts an Ampeln und insbesondere im Kreuzungsbereich. Hier staut sich der Verkehr gerne einmal, auch wenn zunächst die Ampel gelb und sogar noch grün war. Man fährt in die Kreuzung ein und bekommt von dem Blitzer, der an die Ampelphasen gekoppelt ist, nichts mit, weil der eigentliche, angebliche Verstoß hinter einem stattfindet.

Das Gericht konnte von dem Hergang überzeugt werden, nicht zuletzt durch die Angabe der Geschwindigkeit.

Laut Rechtsanwalt Torsten Schutte ist die Analyse der amtlichen Ermittlungsakte zu empfehlen. Die Geschwindigkeiten stehen nicht im Bußgeldbescheid.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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