Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein 

Mahnbescheid ist ein rechtliches Mittel, um eine Geldforderung gegenüber einer Person oder einem Unternehmen geltend zu machen, ohne zunächst den Weg über ein gerichtliches Verfahren gehen zu müssen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor:  

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, die Ihre Forderung belegen. Dies könnten Verträge, Rechnungen, Lieferbestätigungen, Zahlungsnachweise oder ähnliche Dokumente sein.


Überprüfen Sie die Zuständigkeit:S

tellen Sie sicher, dass das Amtsgericht, bei dem Sie den Mahnbescheid beantragen möchten, für den Schuldner zuständig ist. In der Regel ist dies das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners.

Formular oder Online-Antrag:

Es gibt die Möglichkeit, den Mahnbescheid entweder auf Papier oder online zu beantragen. Das entsprechende Formular können Sie beim örtlichen Amtsgericht oder oft auch online auf der Webseite des Justizportals Ihres Landes herunterladen. Bei einem Online-Antrag erfolgt die Beantragung über das elektronische Mahngerichtsverfahren (eMahnverfahren).

Ausfüllen des Antrags:

Füllen Sie das Formular oder den Online-Antrag sorgfältig aus. Dabei müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, zur Person des Schuldners, zur Forderungshöhe und zur Begründung der Forderung machen. Sie müssen auch angeben, ob Sie bereits vorgerichtliche Mahnungen versandt haben.

Beifügen von Unterlagen:

Fügen Sie alle relevanten Dokumente als Kopien bei, die Ihre Forderung belegen. Achten Sie darauf, dass alle Informationen gut lesbar sind.

Kosten und Gebühren:

Beachten Sie, dass für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Gebühren anfallen. Die genaue Höhe hängt von der Forderungssumme ab und kann in den entsprechenden Gebührentabellen des jeweiligen Landes nachgeschlagen werden.

Antrag einreichen:

Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen und den erforderlichen Gebühren beim zuständigen Amtsgericht ein. Dies kann persönlich, per Post oder elektronisch erfolgen, je nachdem, welches Verfahren Sie gewählt haben.

Prüfung und Erlass des Mahnbescheids:

Das Amtsgericht prüft den Antrag und die Unterlagen. Wenn alles korrekt ist und die Forderung schlüssig erscheint, erlässt das Gericht den Mahnbescheid und leitet diesen an den Schuldner weiter.

Zustellung an den Schuldner:

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Dieser hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Wenn kein Widerspruch erfolgt, wird der Mahnbescheid vollstreckbar und es kann Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt werden.

Weiteres Vorgehen nach Widerspruch:

Falls der Schuldner Widerspruch einlegt, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Gericht zu erheben, um die Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess allgemeine Informationen vermittelt und je nach Land und Region unterschiedlich sein kann. Es ist immer ratsam, sich bei einem Rechtsanwalt oder einer örtlichen Rechtsberatungsstelle über die genauen Abläufe und Anforderungen zu informieren


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten